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Immobilienlexikon - Erwerbskosten
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Erwerbskosten
Unter den Erwerbskosten werden die Kosten verstanden, die
beim Kauf von einer Immobilie für den Käufer anfallen. Kauft
man ein Gebäude samt Grundstück, dann fallen nicht nur die
Kosten für die Immobilie selbst an. Es gibt eine ganze Reihe
weiterer Kosten, die vor allem bei der Berechnung des
Finanzplans zu berücksichtigen sind. Zu den Erwerbskosten
gehören beispielsweise die Maklergebühren und Notarkosten
sowie die Grunderwerbssteuer und die Kosten für die
Grundbucheintragung. |
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Daneben werden noch eine ganze Reihe weiterer
Gerichtsgebühren fällig. Unter die Erwerbskosten fallen im
entfernteren Sinne aber auch die Kosten, die für eine
eventuell erforderliche Modernisierung oder Sanierung
anfallen. Die Summe aller Kosten, die also mit dem Kauf von
Immobilien im Zusammenhang stehen, werden als Erwerbskosten
bezeichnet. Synonym für den Begriff Erwerbskosten ist häufig
auch von Anschaffungskosten die Rede. Angewendet wird dieser
Begriff aber nur im Zusammenhang mit dem Kauf von
gebrauchten Immobilien. Bei einem Hausbau ist von
Herstellungskosten die Rede. Hier sind die
Herstellungskosten jedoch den Erwerbskosten sehr ähnlich,
denn auch hier fallen Kostenpositionen wie der Makler und
Notar, die Grunderwerbssteuern, Grundbuchkosten, usw. an. |
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