Immobilienlexikon - Erwerbskosten

 
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Erwerbskosten
Unter den Erwerbskosten werden die Kosten verstanden, die beim Kauf von einer Immobilie für den Käufer anfallen. Kauft man ein Gebäude samt Grundstück, dann fallen nicht nur die Kosten für die Immobilie selbst an. Es gibt eine ganze Reihe weiterer Kosten, die vor allem bei der Berechnung des Finanzplans zu berücksichtigen sind. Zu den Erwerbskosten gehören beispielsweise die Maklergebühren und Notarkosten sowie die Grunderwerbssteuer und die Kosten für die Grundbucheintragung.

 

 

Daneben werden noch eine ganze Reihe weiterer Gerichtsgebühren fällig. Unter die Erwerbskosten fallen im entfernteren Sinne aber auch die Kosten, die für eine eventuell erforderliche Modernisierung oder Sanierung anfallen. Die Summe aller Kosten, die also mit dem Kauf von Immobilien im Zusammenhang stehen, werden als Erwerbskosten bezeichnet. Synonym für den Begriff Erwerbskosten ist häufig auch von Anschaffungskosten die Rede. Angewendet wird dieser Begriff aber nur im Zusammenhang mit dem Kauf von gebrauchten Immobilien. Bei einem Hausbau ist von Herstellungskosten die Rede. Hier sind die Herstellungskosten jedoch den Erwerbskosten sehr ähnlich, denn auch hier fallen Kostenpositionen wie der Makler und Notar, die Grunderwerbssteuern, Grundbuchkosten, usw. an.

 

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