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Immobilienlexikon - Erschließung
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Erschließung
Unter dem Begriff „Erschließung“ kann man sehr viele
verschiedene Sachverhalte verstehen. Fällt dieser Begriff im
Zusammenhang mit dem Hausbau, dann wird unter der
Erschließung eines Grundstückes bzw. eines Baugebietes den
Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze verstanden. Hierbei
ist oftmals auch von der Baulanderschließung die Rede. Ein
Grundstück kann erst dann zu Bauland werden, wenn diese
Erschließung gesichert ist. |
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Im Detail versteht man unter der Erschließung in diesem Fall
den Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze
angeschlossen, wie z.B. Wasser, Gas, Strom und Abwasser.
Aber auch der Anschluss an das Straßennetz fällt unter den
Begriff der Erschließung, denn immerhin muss das Grundstück
ja auch zugänglich sein. Unterschieden wird dabei zwischen
der technischen Erschließung und der
Straßennetz-Erschließung. Generell reichen bei einer
Erschließung von einem Grundstück die Versorgungsleitungen
nur bis zur Grenze des Grundstücks. Um die technische
Erschließung zu beenden, muss die Haustechnik mit den
Leitungen vor dem Grundstück verbunden werden. Dabei sind
die Längen der technischen Erschließung sehr
unterschiedlich, und richten sich danach, wie weit das
eigentliche Gebäude von der Grundstücksgrenze entfernt
gebaut wurde. |
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