Immobilienlexikon - Erschließung

 
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Erschließung
Unter dem Begriff „Erschließung“ kann man sehr viele verschiedene Sachverhalte verstehen. Fällt dieser Begriff im Zusammenhang mit dem Hausbau, dann wird unter der Erschließung eines Grundstückes bzw. eines Baugebietes den Anschluss an Ver- und Entsorgungsnetze verstanden. Hierbei ist oftmals auch von der Baulanderschließung die Rede. Ein Grundstück kann erst dann zu Bauland werden, wenn diese Erschließung gesichert ist.

 

 

Im Detail versteht man unter der Erschließung in diesem Fall den Anschluss an die Ver- und Entsorgungsnetze angeschlossen, wie z.B. Wasser, Gas, Strom und Abwasser. Aber auch der Anschluss an das Straßennetz fällt unter den Begriff der Erschließung, denn immerhin muss das Grundstück ja auch zugänglich sein. Unterschieden wird dabei zwischen der technischen Erschließung und der Straßennetz-Erschließung. Generell reichen bei einer Erschließung von einem Grundstück die Versorgungsleitungen nur bis zur Grenze des Grundstücks. Um die technische Erschließung zu beenden, muss die Haustechnik mit den Leitungen vor dem Grundstück verbunden werden. Dabei sind die Längen der technischen Erschließung sehr unterschiedlich, und richten sich danach, wie weit das eigentliche Gebäude von der Grundstücksgrenze entfernt gebaut wurde. 

 

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