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Immobilienlexikon - Entschädigung
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Entschädigung
Grundsätzlich sind Entschädigungen eine Leistung, die
aufgrund es erlittenen Nachteils oder durch Einschränkungen
geleistet werden. Entschädigungen sind beispielsweise bei
der Enteignung von Grundstücken zu leisten. Der
Grundstückseigentümer erleidet durch die Enteignung einen
Rechtsverlust und auch Vermögensnachteile. Geleistet wird
die Entschädigung vom Enteignungsbegünstigten an den
Entschädigungsberechtigten. |
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In welcher Höhe die Entschädigung zu leisten ist, hängt
jeweils vom Zustand des Grundstückes zum Zeitpunkt des
Entscheids des Enteignungsantrags, ab. Sollte vorher bereits
eine Besitzeinweisung erfolgen, so gilt zu diesem Zeitpunkt
der Zustand. In der Regel richtet sich die Entschädigung für
den Rechtsverlust nach dem Verkehrswert des Grundstücks.
Entstehen jedoch aufgrund der Enteignung andere
Vermögensnachteile, dann setzt man die Entschädigung unter
der gerechten Abwägung der Interessen der Allgemeinheit
fest. In der Praxis gestaltet es sich oftmals so, dass der
Entschädigungsberechtigte dann ein anderes, vergleichbares
Grundstück bekommt. Auch die anfallenden Kosten für einen
eventuellen Umzug aufgrund der Enteignung, werden dann als
Entschädigung übernommen. |
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