Immobilienlexikon - Entschädigung

 
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Entschädigung
Grundsätzlich sind Entschädigungen eine Leistung, die aufgrund es erlittenen Nachteils oder durch Einschränkungen geleistet werden. Entschädigungen sind beispielsweise bei der Enteignung von Grundstücken zu leisten. Der Grundstückseigentümer erleidet durch die Enteignung einen Rechtsverlust und auch Vermögensnachteile. Geleistet wird die Entschädigung vom Enteignungsbegünstigten an den Entschädigungsberechtigten.

 

 

In welcher Höhe die Entschädigung zu leisten ist, hängt jeweils vom Zustand des Grundstückes zum Zeitpunkt des Entscheids des Enteignungsantrags, ab. Sollte vorher bereits eine Besitzeinweisung erfolgen, so gilt zu diesem Zeitpunkt der Zustand. In der Regel richtet sich die Entschädigung für den Rechtsverlust nach dem Verkehrswert des Grundstücks. Entstehen jedoch aufgrund der Enteignung andere Vermögensnachteile, dann setzt man die Entschädigung unter der gerechten Abwägung der Interessen der Allgemeinheit fest. In der Praxis gestaltet es sich oftmals so, dass der Entschädigungsberechtigte dann ein anderes, vergleichbares Grundstück bekommt. Auch die anfallenden Kosten für einen eventuellen Umzug aufgrund der Enteignung, werden dann als Entschädigung übernommen.

 

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