Immobilienlexikon - Endabnahme

 
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Endabnahme
Die Endabnahme ist die Bestätigung der Fertigstellung einer bestimmten Leistung oder die Bestätigung für eine erfolgte Lieferung. Der Auftraggeber bestätigt jedoch nicht nur den Erhalt einer Lieferung oder Leistung, sondern bestätigt auch die Mängelfreiheit. Aus diesem Grunde ist es sehr zu empfehlen, bei einer Endabnahme immer jemanden dabei zu haben, der sich mit der jeweiligen Materie ein wenig auskennt. Tauchen bei der Endabnahme Mängel auf, dann müssen die festgehalten werden. Dies trifft vor allem auf sichtlich zu erkennende Mängel zu.

 

 

Diese werden dann im Abnahmeprotokoll aufgenommen. Sind bei einer Endabnahme gravierende Mängel oder auch eine Vielzahl von kleineren Mängeln vorhanden, dann kann der Auftraggeber die Endabnahme auch verweigern. Der Bauherr kann nach der Endabnahme gegenüber dem jeweiligen Bauunternehmen nur noch auf Nachbesserung, Minderung, Wandelung oder Schadensersatz bestehen. Unter der Endabnahme ist aber auch eine Bestätigung seitens der zuständigen Behörden zu verstehen. Sie bestätigen mit der Endabnahme, dass beim Bau alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Besonders betroffen sind davon bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht unterliegen. Gleichzeitig wird durch die Endabnahme durch die zuständigen Behören auch die Wohnbewilligung ausgesprochen.

 

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