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Immobilienlexikon - Endabnahme
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Endabnahme
Die Endabnahme ist die Bestätigung der Fertigstellung einer
bestimmten Leistung oder die Bestätigung für eine erfolgte
Lieferung. Der Auftraggeber bestätigt jedoch nicht nur den
Erhalt einer Lieferung oder Leistung, sondern bestätigt auch
die Mängelfreiheit. Aus diesem Grunde ist es sehr zu
empfehlen, bei einer Endabnahme immer jemanden dabei zu
haben, der sich mit der jeweiligen Materie ein wenig
auskennt. Tauchen bei der Endabnahme Mängel auf, dann müssen
die festgehalten werden. Dies trifft vor allem auf sichtlich
zu erkennende Mängel zu. |
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Diese werden dann im Abnahmeprotokoll aufgenommen. Sind bei
einer Endabnahme gravierende Mängel oder auch eine Vielzahl
von kleineren Mängeln vorhanden, dann kann der Auftraggeber
die Endabnahme auch verweigern. Der Bauherr kann nach der
Endabnahme gegenüber dem jeweiligen Bauunternehmen nur noch
auf Nachbesserung, Minderung, Wandelung oder Schadensersatz
bestehen. Unter der Endabnahme ist aber auch eine
Bestätigung seitens der zuständigen Behörden zu verstehen.
Sie bestätigen mit der Endabnahme, dass beim Bau alle
gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Besonders
betroffen sind davon bauliche Anlagen, die der
Genehmigungspflicht unterliegen. Gleichzeitig wird durch die
Endabnahme durch die zuständigen Behören auch die
Wohnbewilligung ausgesprochen. |
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