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Immobilienlexikon - Einstellplätze
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Einstellplätze
Einstellplätze sind Flächen, auf denen ein Kraftfahrzeug
abgestellt werden kann. Charakteristisch für einen
Einstellplatz ist, dass er sich auf dem eigenen Grundstück
befinden muss und nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Wird heute ein Gebäude neu errichtet, muss eine bestimmte
Anzahl an Einstellplätzen nachgewiesen werden. Dafür gibt es
bestimmte Richtwerte, durch die die erforderliche Anzahl an
Einstellplätzen wiedergegeben werden. Die Anzahl basiert
dabei auf Durchschnittswerten. Jedoch wird die genaue Anzahl
der Einstellplätze im Einzelfall festgelegt. Bei einem
Einfamilienhaus beispielsweise liegt die Richtzahl bei einem
bis zwei Einstellplätzen. |
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Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, dann müssen ein bis
1,5 Einstellplätzen pro Wohnung vorhanden sein. Bei
gewerblich genutzten Räumen, Büro- und Verwaltungsgebäuden
hingegen gelten ganz spezielle Richtzahlen. Einstellplätze
können grundsätzlich auch auf einem in der Nähe gelegenen
Baugrundstück errichtet werden. Dies ist aber nur dann der
Fall, wenn durch eine Baulast die Benutzung auch gesichert
ist. In der Praxis kommt dies häufig bei Mehrfamilienhäusern
vor. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Entfernung von
bis zu 300 Metern als angemessen gilt. Dabei wird der
tatsächliche Fußweg herangezogen und nicht etwa die
Luftlinie. |
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