Immobilienlexikon - Einstellplätze

 
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Einstellplätze
Einstellplätze sind Flächen, auf denen ein Kraftfahrzeug abgestellt werden kann. Charakteristisch für einen Einstellplatz ist, dass er sich auf dem eigenen Grundstück befinden muss und nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen. Wird heute ein Gebäude neu errichtet, muss eine bestimmte Anzahl an Einstellplätzen nachgewiesen werden. Dafür gibt es bestimmte Richtwerte, durch die die erforderliche Anzahl an Einstellplätzen wiedergegeben werden. Die Anzahl basiert dabei auf Durchschnittswerten. Jedoch wird die genaue Anzahl der Einstellplätze im Einzelfall festgelegt. Bei einem Einfamilienhaus beispielsweise liegt die Richtzahl bei einem bis zwei Einstellplätzen.

 

 

Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, dann müssen ein bis 1,5 Einstellplätzen pro Wohnung vorhanden sein. Bei gewerblich genutzten Räumen, Büro- und Verwaltungsgebäuden hingegen gelten ganz spezielle Richtzahlen. Einstellplätze können grundsätzlich auch auf einem in der Nähe gelegenen Baugrundstück errichtet werden. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn durch eine Baulast die Benutzung auch gesichert ist. In der Praxis kommt dies häufig bei Mehrfamilienhäusern vor. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine Entfernung von bis zu 300 Metern als angemessen gilt. Dabei wird der tatsächliche Fußweg herangezogen und nicht etwa die Luftlinie.

 

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