Immobilienlexikon - Einmessung

 
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Einmessung
Wurde ein Gebäude errichtet, wird dies im Bezug zu den Grenzen aufgemessen. Hierbei ist von einer Einmessung die Rede. Ist die Einmessung erfolgt, dann nimmt man Berechnungen vor und es erfolgt eine Eintragung von Skizzen in der jeweiligen Liegenschaftskarte. Dabei nimmt die katasterführende Stelle zunächst eine Überprüfung der Einmessung vor und übernimmt anschließend die Daten in die Liegenschaftskarte. Die gesetzliche Grundlage für die Einmessung bildet das Vermessungsgesetz. Hier ist geregelt, dass jeder Eigentümer von einem Grundstück dieses vermessen lassen muss.

 

 

Die Kosten, die hierfür entstehen, muss der Grundstücksbesitzer aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Einmessung hat den Zweck, das Liegenschaftskataster immer auf dem neusten Stand der Dinge zu halten. Nach der Eintragung in das Liegenschaftskataster bekommt der Grundstückseigentümer einen Kartenauszug, aus dem der derzeitige Gebäudebestand hervorgeht. Daneben bekommt er auch eine entsprechende Einmessungsbescheinigung bzw. Grenzbescheinigung. Diese dient als ein Nachweis darüber, dass der Rohbau fertiggestellt wurde. Viele Kreditinstitute verlangt eine solche Einmessungsbescheinigung. Die Einmessung selbst wird grundsätzlich durch einen staatlich bestellten Vermesser durchgeführt.

 

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