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Immobilienlexikon - Einmessung
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Einmessung
Wurde ein Gebäude errichtet, wird dies im Bezug zu den
Grenzen aufgemessen. Hierbei ist von einer Einmessung die
Rede. Ist die Einmessung erfolgt, dann nimmt man
Berechnungen vor und es erfolgt eine Eintragung von Skizzen
in der jeweiligen Liegenschaftskarte. Dabei nimmt die
katasterführende Stelle zunächst eine Überprüfung der
Einmessung vor und übernimmt anschließend die Daten in die
Liegenschaftskarte. Die gesetzliche Grundlage für die
Einmessung bildet das Vermessungsgesetz. Hier ist geregelt,
dass jeder Eigentümer von einem Grundstück dieses vermessen
lassen muss. |
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Die Kosten, die hierfür entstehen, muss der
Grundstücksbesitzer aus der eigenen Tasche bezahlen. Die
Einmessung hat den Zweck, das Liegenschaftskataster immer
auf dem neusten Stand der Dinge zu halten. Nach der
Eintragung in das Liegenschaftskataster bekommt der
Grundstückseigentümer einen Kartenauszug, aus dem der
derzeitige Gebäudebestand hervorgeht. Daneben bekommt er
auch eine entsprechende Einmessungsbescheinigung bzw.
Grenzbescheinigung. Diese dient als ein Nachweis darüber,
dass der Rohbau fertiggestellt wurde. Viele Kreditinstitute
verlangt eine solche Einmessungsbescheinigung. Die
Einmessung selbst wird grundsätzlich durch einen staatlich
bestellten Vermesser durchgeführt. |
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