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Immobilienlexikon - Eigentum
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Eigentum
In sehr vielen unterschiedlichen Lebenssituationen ist der
Begriff „Eigentum“ zu finden. Am bekanntesten ist er den
Mitgliedern einer Krankenkasse, denn sie müssen einen
Eigentum bei bestimmten Behandlungen zahlen. Auch in der
Versicherungsbranche generell wird ein Eigentum im
Schadensfall gefordert. Hier ist jedoch eher von einer
Selbstbeteiligung die Rede. Möchte man später einmal
Eigentum erwerben möchte, dann sollte man über eine
bestimmte Summe an Eigenkapital verfügen, wobei es sich
ebenfalls um einen Eigentum handelt. Für die
Immobilienfinanzierung gibt es zudem viele verschiedene
staatliche Förderungen zur Verfügung, sofern die
Antragsteller einige bestimmte Voraussetzungen erfüllen. |
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Eine dieser Voraussetzung ist ein Eigentum, der erbracht
werden muss. So beispielsweise bei der neuen Riester-Rente.
Wer hierbei die staatlichen Zulagen erhalten möchte, der
muss einen Mindesteigenbetrag erbringen. Dieser errechnet
sich prozentual vom Jahresbruttoeinkommen. Allerdings werden
hiervon die Zulagen wieder abgezogen, sodass sich im
Einzelfall ein unterschiedlicher Betrag ergibt. Damit zahlen
auch Ehepartner und Familien mit Kindern einen geringeren
Eigentum, als es bei Singles der Fall ist. Das angesparte
Guthaben aus dem Riester-Sparplan kann dann für den Erwerb
eines Eigenheims entnommen werden. |
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