Immobilienlexikon - Eigennutzung

 
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Eigennutzung
Der Begriff „Eigennutzung“ bezeichnet grundsätzlich die Anschaffung von Wohnraum, der auch vom Eigentümer genutzt wird. Dabei kann es sich um Eigentumswohnungen und auch um Häuser handeln. Charakteristisch für die Eigennutzung ist, dass der angeschaffte Wohnraum selbst in Anspruch genommen und nicht vermietet wird. Als es die Eigenheimzulage noch gab, war die Eigennutzung eine der Vorraussetzungen, um diese Staatliche Förderung überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Auf der Basis des Eigenheimzulagegesetzes konnte die Eigenheimzulage nur unter dieser und bestimmten anderen Voraussetzungen beantragt werden.

 

 

Auch wenn es die Eigenheimzulage heute nicht mehr gibt, gibt es eine ganze Reihe von staatlichen Fördermöglichkeiten, bei denen die Eigennutzung eine wichtige Voraussetzung darstellt. Erwähnung müssen diesbezüglich die Wohnungseigentumsprogramme der KfW-Förderbank genannt werden. Sie bietet ein spezielles Wohneigentumsprogramm, das nur für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigentumswohnungen und Häusern beantragt werden kann. Das Wohnungs-eigentumsprogramm beinhaltet Darlehen, die mit besonders günstigen Zinsen ausgestattet sind. Diese Darlehen können aber auch dann beantragt werden, wenn die Absicherung durch einen nachrangigen Grundbucheintrag erfolgt. Daneben ist diese Förderung mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

 

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