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Immobilienlexikon - Eigennutzung
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Eigennutzung
Der Begriff „Eigennutzung“ bezeichnet grundsätzlich die
Anschaffung von Wohnraum, der auch vom Eigentümer genutzt
wird. Dabei kann es sich um Eigentumswohnungen und auch um
Häuser handeln. Charakteristisch für die Eigennutzung ist,
dass der angeschaffte Wohnraum selbst in Anspruch genommen
und nicht vermietet wird. Als es die Eigenheimzulage noch
gab, war die Eigennutzung eine der Vorraussetzungen, um
diese Staatliche Förderung überhaupt in Anspruch nehmen zu
können. Auf der Basis des Eigenheimzulagegesetzes konnte die
Eigenheimzulage nur unter dieser und bestimmten anderen
Voraussetzungen beantragt werden. |
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Auch wenn es die Eigenheimzulage heute nicht mehr gibt, gibt
es eine ganze Reihe von staatlichen Fördermöglichkeiten, bei
denen die Eigennutzung eine wichtige Voraussetzung
darstellt. Erwähnung müssen diesbezüglich die
Wohnungseigentumsprogramme der KfW-Förderbank genannt
werden. Sie bietet ein spezielles Wohneigentumsprogramm, das
nur für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten
Eigentumswohnungen und Häusern beantragt werden kann. Das
Wohnungs-eigentumsprogramm beinhaltet Darlehen, die mit
besonders günstigen Zinsen ausgestattet sind. Diese Darlehen
können aber auch dann beantragt werden, wenn die Absicherung
durch einen nachrangigen Grundbucheintrag erfolgt. Daneben
ist diese Förderung mit anderen Förderprogrammen
kombinierbar. |
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