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Immobilienlexikon - Eigenbedarfskündigung
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Eigenbedarfskündigung
Hin und wieder muss der Mieter den Mietern seiner
vermieteten Wohnung aufgrund von Eigenbedarf kündigen. Es
gibt nicht viele Gründe, die heute einen Vermieter dazu
berechtigen, den Mietvertrag zu kündigen und selbst bei der
Eigenbedarfskündigung müssen einige Voraussetzungen erfüllt
sein, damit die Kündigung rechtens ist. So ist die
Eigenbedarfskündigung nur dann wirklich gerechtfertigt, wenn
die vermietete Wohnung von dem Vermieter selbst oder von
einem seiner nahen Angehörigen benötigt wird. Daneben muss
der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben bis in das
kleinste Detail begründen, warum er die
Eigenbedarfskündigung ausspricht, also wofür er die Wohnung
benötigt. Der bloße Wunsch, nun in der Wohnung selbst zu
wohnen, ist dabei nicht ausreichend. |
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Durch die strengen Regelungen zur Eigenbedarfskündigung hat
der Gesetzgeber den Mietern einen besonderen Schutz
eingeräumt. So gelten z.B. auch besondere Kündigungsfristen
und auch wenn die vermietete Immobilie veräußert werden
soll, werden die Mieter besonders geschützt. Des Weiteren
gibt es Verordnungen, die von den einzelnen Bundesländern
erlassen werden können. Durch sind gibt es beispielsweise
bestimmte Sperrfristen für die Aussprechung einer Kündigung
wegen Eigenbedarfs nach dem Erwerb einer Immobilie. So etwas
in Nordrhein-Westfalen, denn hier gibt es die Regelung, dass
in den Ballungsgebieten eine Kündigung wegen Eigenbedarfs
erst acht Jahren nach dem Erwerb der Immobilie ausgesprochen
werden kann. In Randgebieten beträgt hier die Sperrfrist
sechs Jahre. |
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