Immobilienlexikon - Eigenbedarfskündigung

 
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Eigenbedarfskündigung
Hin und wieder muss der Mieter den Mietern seiner vermieteten Wohnung aufgrund von Eigenbedarf kündigen. Es gibt nicht viele Gründe, die heute einen Vermieter dazu berechtigen, den Mietvertrag zu kündigen und selbst bei der Eigenbedarfskündigung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kündigung rechtens ist. So ist die Eigenbedarfskündigung nur dann wirklich gerechtfertigt, wenn die vermietete Wohnung von dem Vermieter selbst oder von einem seiner nahen Angehörigen benötigt wird. Daneben muss der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben bis in das kleinste Detail begründen, warum er die Eigenbedarfskündigung ausspricht, also wofür er die Wohnung benötigt. Der bloße Wunsch, nun in der Wohnung selbst zu wohnen, ist dabei nicht ausreichend.

 

 

Durch die strengen Regelungen zur Eigenbedarfskündigung hat der Gesetzgeber den Mietern einen besonderen Schutz eingeräumt. So gelten z.B. auch besondere Kündigungsfristen und auch wenn die vermietete Immobilie veräußert werden soll, werden die Mieter besonders geschützt. Des Weiteren gibt es Verordnungen, die von den einzelnen Bundesländern erlassen werden können. Durch sind gibt es beispielsweise bestimmte Sperrfristen für die Aussprechung einer Kündigung wegen Eigenbedarfs nach dem Erwerb einer Immobilie. So etwas in Nordrhein-Westfalen, denn hier gibt es die Regelung, dass in den Ballungsgebieten eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst acht Jahren nach dem Erwerb der Immobilie ausgesprochen werden kann. In Randgebieten beträgt hier die Sperrfrist sechs Jahre.

 

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