Immobilienlexikon - Eheähnliche Gemeinschaft

 
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Eheähnliche Gemeinschaft
Die eheähnliche Gemeinschaft beschreibt das Zusammenleben von zwei Personen, ohne dass es einen Trauschein gibt. Generell wird dabei von einem Mann und einer Frau ausgegangen. Da es in Deutschland, und der Welt, jedoch immer mehr gleichgeschlechtliche Paare gibt, wurde der Begriff „lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft“ in Deutschland eingeführt. Eingeführt wurde die Bezeichnung „eheähnliche Gemeinschaft“, da Partner, die ohne Trauschein zusammen lebten, das Recht auf verschiedenen Sozialleistungen genossen. So beispielsweise die Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen und Witwenrente.

 

 

Die Bezieher hat mit der Ehe bzw. einer erneuten Heirat, keinen Anspruch mehr. Lebten die Partner jedoch ohne eine Ehe zusammen, mussten die Leistungen gezahlt werden. Begründet ist dies darin, dass gegenüber dem Partner keine einklagbaren Unterhaltsansprüche bestanden. Nach der Verfassung soll die Ehe aber vor Benachteiligungen geschützt werden. So entstand die eheähnliche Gemeinschaft, die im Bezug auf die finanziellen Pflichten und Nachteile einer Ehe gleichgestellt ist. Jedoch können nach wie vor keine Vorteile aus der eheähnlichen Gemeinschaft gezogen werden, wie es bei einer Ehe der Fall ist. Dies bezieht sich vor allem auf die Steuer. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist dann gegeben, wenn zusammenlebende Partner über ein Jahr zusammenleben.

 

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