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Immobilienlexikon - Eheähnliche Gemeinschaft
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Eheähnliche Gemeinschaft
Die eheähnliche Gemeinschaft beschreibt das Zusammenleben
von zwei Personen, ohne dass es einen Trauschein gibt.
Generell wird dabei von einem Mann und einer Frau
ausgegangen. Da es in Deutschland, und der Welt, jedoch
immer mehr gleichgeschlechtliche Paare gibt, wurde der
Begriff „lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft“ in
Deutschland eingeführt. Eingeführt wurde die Bezeichnung
„eheähnliche Gemeinschaft“, da Partner, die ohne Trauschein
zusammen lebten, das Recht auf verschiedenen
Sozialleistungen genossen. So beispielsweise die
Sozialhilfe, Unterhaltszahlungen und Witwenrente. |
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Die Bezieher hat mit der Ehe bzw. einer erneuten Heirat,
keinen Anspruch mehr. Lebten die Partner jedoch ohne eine
Ehe zusammen, mussten die Leistungen gezahlt werden.
Begründet ist dies darin, dass gegenüber dem Partner keine
einklagbaren Unterhaltsansprüche bestanden. Nach der
Verfassung soll die Ehe aber vor Benachteiligungen geschützt
werden. So entstand die eheähnliche Gemeinschaft, die im
Bezug auf die finanziellen Pflichten und Nachteile einer Ehe
gleichgestellt ist. Jedoch können nach wie vor keine
Vorteile aus der eheähnlichen Gemeinschaft gezogen werden,
wie es bei einer Ehe der Fall ist. Dies bezieht sich vor
allem auf die Steuer. Eine eheähnliche Gemeinschaft ist dann
gegeben, wenn zusammenlebende Partner über ein Jahr
zusammenleben. |
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Eheähnliche Gemeinschaft |
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