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Immobilienlexikon - Deckungsprinzip
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Deckungsprinzip
Gerade bei Hypothekenbanken spielt das Deckungsprinzip eine
sehr wichtige Rolle. Bezeichnet wird es oftmals auch als das
„Kongruenzprinzip“. Zu verstehen ist darin, dass der
Gesamtbetrag aller Hypotheken (Sicherheiten) dem Betrag der
Darlehen (Verpflichtungen) entsprechen muss. So dürfen immer
nur so viele Pfandbriefe herausgegeben werden, wie es auch
dingliche Sicherheiten gibt. Von der Hypothekenbank werden
die Pfandbriefe zur Refinanzierung von Darlehen heraus
gegeben. |
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Aus diesem Grunde finanzieren Hypothekenbanken auch nur bis
zu höchstens 60 Prozent des ermittelten Beleihungswertes.
Dieser Betrag wird als ein sicherer Erlös angesehen, falls
es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie kommt. Dabei
tragen grundsätzlich die Hypothekenbanken die Grundschuld
immer im ersten Rang ein, sodass eine zweitrangige
Finanzierung über eine Hypothekenbank nicht möglich ist. Die
gesetzliche Grundlage hierfür bildet das
Hypothekenbankgesetz, in dem viele weitere
Sicherheitsregeln, unter anderem auch das Deckungsprinzip,
aufgeführt sind. Aufgrund dieser Regelungen gelten
Pfandbriefe auch als eine besonders sichere Geldanlage. |
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