Immobilienlexikon - Deckungsprinzip

 
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Deckungsprinzip
Gerade bei Hypothekenbanken spielt das Deckungsprinzip eine sehr wichtige Rolle. Bezeichnet wird es oftmals auch als das „Kongruenzprinzip“. Zu verstehen ist darin, dass der Gesamtbetrag aller Hypotheken (Sicherheiten) dem Betrag der Darlehen (Verpflichtungen) entsprechen muss. So dürfen immer nur so viele Pfandbriefe herausgegeben werden, wie es auch dingliche Sicherheiten gibt. Von der Hypothekenbank werden die Pfandbriefe zur Refinanzierung von Darlehen heraus gegeben.

 

 

Aus diesem Grunde finanzieren Hypothekenbanken auch nur bis zu höchstens 60 Prozent des ermittelten Beleihungswertes. Dieser Betrag wird als ein sicherer Erlös angesehen, falls es zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie kommt. Dabei tragen grundsätzlich die Hypothekenbanken die Grundschuld immer im ersten Rang ein, sodass eine zweitrangige Finanzierung über eine Hypothekenbank nicht möglich ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Hypothekenbankgesetz, in dem viele weitere Sicherheitsregeln, unter anderem auch das Deckungsprinzip, aufgeführt sind. Aufgrund dieser Regelungen gelten Pfandbriefe auch als eine besonders sichere Geldanlage.

 

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