Immobilienlexikon - Darlehenszins

 
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Darlehenszins
Der Begriff „Darlehenszins“ ist eigentlich Umgangssprache, denn in der Bankensprache ist vom „Nominalzinssatz“ die Rede. Oftmals wird der Begriff „Darlehenszins“ aber auch für die Umschreibung des Begriffs „Effektivzins“ benutzt, was jedoch völlig falsch ist. Die Grundlage für den Darlehenszins, also den Nominalzins bildet der vereinbarte Darlehensbetrag. Damit handelt es sich beim Darlehenszins (Nominalzins) um einen prozentualen Aufschlag. Dieser muss vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber gezahlt werden. In der Regel richtet sich der Darlehenszins nach den allgemeinen marktüblichen Zinskonditionen.

 

 

Er ist ein sehr wichtiger Bestandteil der gesamten Kreditkosten. Die Höhe der marktüblichen Zinskonditionen ergeben sich aus der veranschlagten Marge der Bank und deren Kosten der Refinanzierung. Jedoch ist es wichtig zu wissen, dass der Darlehenszins nicht die gesamten Darlehenskosten wiederspiegelt. Daher sind die einzelnen Kreditinstitute auch dazu verpflichtet, in ihren Kreditangeboten immer den Effektivzins anzugeben. Im Effektivzins sind die meisten Darlehensnebenkosten mit eingerechnet, aber nicht immer alle. Angeben wird der Darlehenszins in der Regel per anno und wird im Darlehensvertrag festgelegt. Dabei kann es sich um einen festen oder aber auch um einen variablen Zins handeln.

 

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