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Immobilienlexikon - Darlehenszins
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Darlehenszins
Der Begriff „Darlehenszins“ ist eigentlich Umgangssprache,
denn in der Bankensprache ist vom „Nominalzinssatz“ die
Rede. Oftmals wird der Begriff „Darlehenszins“ aber auch für
die Umschreibung des Begriffs „Effektivzins“ benutzt, was
jedoch völlig falsch ist. Die Grundlage für den
Darlehenszins, also den Nominalzins bildet der vereinbarte
Darlehensbetrag. Damit handelt es sich beim Darlehenszins
(Nominalzins) um einen prozentualen Aufschlag. Dieser muss
vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber gezahlt werden. In
der Regel richtet sich der Darlehenszins nach den
allgemeinen marktüblichen Zinskonditionen. |
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Er ist ein sehr wichtiger Bestandteil der gesamten
Kreditkosten. Die Höhe der marktüblichen Zinskonditionen
ergeben sich aus der veranschlagten Marge der Bank und deren
Kosten der Refinanzierung. Jedoch ist es wichtig zu wissen,
dass der Darlehenszins nicht die gesamten Darlehenskosten
wiederspiegelt. Daher sind die einzelnen Kreditinstitute
auch dazu verpflichtet, in ihren Kreditangeboten immer den
Effektivzins anzugeben. Im Effektivzins sind die meisten
Darlehensnebenkosten mit eingerechnet, aber nicht immer
alle. Angeben wird der Darlehenszins in der Regel per anno
und wird im Darlehensvertrag festgelegt. Dabei kann es sich
um einen festen oder aber auch um einen variablen Zins
handeln. |
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