Immobilienlexikon - Buchgrundschuld

 
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Buchgrundschuld
Unter einer Buchgrundschuld versteht man eine Grundschuld, die nur im Grundbuch eingetragen wird. Eine weitere Art der Grundschutz ist die sog. Briefgrundschuld, bei der neben der Eintragung ins Grundbuch auch ein Grundschuldbrief erstellt wird. Die Übertragung der Grundschuld erfolgt durch die schriftliche Abtretung und durch die Eintragung der Abtretung ins Grundbuch. Heute ist in der Grundschuldbestellung die Buchgrundbestellung die übliche Form. Durch die Grundschuld entsteht auf dem Grundstück eine Belastung, die für den Darlehensgeber eine Sicherheit darstellt. Ist der Darlehensnehmer nicht in der Lage, die Schuld
zurück zu zahlen, dann kann der Darlehensgeber aufgrund der Buchgrundschuld das Grundstück verkaufen, um die Darlehensrückzahlung zu gewährleisten.

 

 

Dabei ist die Zwangsversteigerung der übliche Weg der Veräußerung. Bei der Grundschuld ist es wichtig zu wissen, dass diese bereits mit der Eintragung in das Grundbuch entsteht, auch wenn das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Damit ist die Grundschuld nicht von dem Bestand einer Forderung abhängig, was im Gegensatz zur Hypothek der Fall ist.

 

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