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Immobilienlexikon - Buchgrundschuld
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Buchgrundschuld
Unter einer Buchgrundschuld versteht man eine Grundschuld,
die nur im Grundbuch eingetragen wird. Eine weitere Art der
Grundschutz ist die sog. Briefgrundschuld, bei der neben der
Eintragung ins Grundbuch auch ein Grundschuldbrief erstellt
wird. Die Übertragung der Grundschuld erfolgt durch die
schriftliche Abtretung und durch die Eintragung der
Abtretung ins Grundbuch. Heute ist in der
Grundschuldbestellung die Buchgrundbestellung die übliche
Form. Durch die Grundschuld entsteht auf dem Grundstück eine
Belastung, die für den Darlehensgeber eine Sicherheit
darstellt. Ist der Darlehensnehmer nicht in der Lage, die
Schuld
zurück zu zahlen, dann kann der Darlehensgeber aufgrund der
Buchgrundschuld das Grundstück verkaufen, um die
Darlehensrückzahlung zu gewährleisten. |
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Dabei ist die Zwangsversteigerung der übliche Weg der
Veräußerung. Bei der Grundschuld ist es wichtig zu wissen,
dass diese bereits mit der Eintragung in das Grundbuch
entsteht, auch wenn das Darlehen noch nicht in Anspruch
genommen wurde. Damit ist die Grundschuld nicht von dem
Bestand einer Forderung abhängig, was im Gegensatz zur
Hypothek der Fall ist. |
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