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Immobilienlexikon - Brandschaden
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Brandschaden
Der Begriff „Brandschaden“ beschreibt nicht nur die Verluste
und Beschädigungen des Hab und Guts durcheinen Brand,
sondern auch die Folgeschäden. Die Folgeschäden von einem
Brand können sehr vielseitig sein. Sie entstehen
beispielsweise durch Löschwasser oder und auch
Ausfallschäden gehören dazu. Mieter und Eigenheimbesitzer
können sich gegen das Risiko von Brandschäden durch die
Hausratversicherung absichern. |
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Einen Versicherungsschutz gegen die Folgen von einem Brand
kann man bereits schon während der Bauphase schaffen, was
sehr zu empfehlen ist, da Brände die häufigste Ursache von
Beschädigungen sind. Ein optimaler Versicherungsschutz für
den Bauherren bietet in diesem Zusammenhang die sog.
Feuerversicherung. Daneben sollte jeder bemüht sein, Brände
von vornherein zu vermeiden. Daher spielt auch der
Brandschutz im Baurecht eine wesentliche Rolle. Es gibt
viele verschiedene Baumaßnahmen, mit denen Brände verhindert
werden können. Hierunter fällt z.B. die Errichtung von
Brandwänden und die Installation von Brandmeldern. In der
Bauordnung sind viele Bestimmungen zu finden, die dem
Brandschutz dienen. Hier ist vor allem der bauliche
Brandschutz in den Vordergrund gestellt. Die
Brandschutzbestimmungen der Bauordnung muss bei jedem Bau
eingehalten werden. Daneben existieren noch viele
zusätzlichen Bestimmungen für Sonderbauten, wie
beispielsweise Schulen, Krankenhäuser, etc. |
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