Immobilienlexikon - Brandschaden

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Brandschaden
Der Begriff „Brandschaden“ beschreibt nicht nur die Verluste und Beschädigungen des Hab und Guts durcheinen Brand, sondern auch die Folgeschäden. Die Folgeschäden von einem Brand können sehr vielseitig sein. Sie entstehen beispielsweise durch Löschwasser oder und auch Ausfallschäden gehören dazu. Mieter und Eigenheimbesitzer können sich gegen das Risiko von Brandschäden durch die Hausratversicherung absichern.

 

 

Einen Versicherungsschutz gegen die Folgen von einem Brand kann man bereits schon während der Bauphase schaffen, was sehr zu empfehlen ist, da Brände die häufigste Ursache von Beschädigungen sind. Ein optimaler Versicherungsschutz für den Bauherren bietet in diesem Zusammenhang die sog. Feuerversicherung. Daneben sollte jeder bemüht sein, Brände von vornherein zu vermeiden. Daher spielt auch der Brandschutz im Baurecht eine wesentliche Rolle. Es gibt viele verschiedene Baumaßnahmen, mit denen Brände verhindert werden können. Hierunter fällt z.B. die Errichtung von Brandwänden und die Installation von Brandmeldern. In der Bauordnung sind viele Bestimmungen zu finden, die dem Brandschutz dienen. Hier ist vor allem der bauliche Brandschutz in den Vordergrund gestellt. Die Brandschutzbestimmungen der Bauordnung muss bei jedem Bau eingehalten werden. Daneben existieren noch viele zusätzlichen Bestimmungen für Sonderbauten, wie beispielsweise Schulen, Krankenhäuser, etc.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon B  »  Brandschaden