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Immobilienlexikon - Besitz
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Besitz
Der Begriff „Besitz“ muss vom Begriff „Eigentum“ ganz klar
abgegrenzt werden, was im normalen Sprachgebrauch aber eher
selten geschieht. Meist wird Besitz synonym mit dem Eigentum
verwendet. Durch das Bürgerliche Gesetzbuch ist jedoch ganz
genau definiert, was unter dem Begriff „Besitz“ zu verstehen
ist. Hiernach ist der Besitz die tatsächliche Herrschaft
einer Person über eine Sache. Die rechtliche Beziehung
spielt hierbei überhaupt keine Rolle. |
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Damit ist gemeint, dass die Sache, die eine Person besitzt,
nicht unbedingt auch ihr Eigentum sein muss. Mieter
beispielsweise haben den Besitz an einer Mietwohnung, jedoch
nicht das Eigentum, da die Wohnung dem Vermieter gehört. In
diesem Fall ist von einem Fremdbesitz die Rede. Handelt es
sich bei der Person des Besitzers auch um den Eigentümer,
wohnt also der Eigentümer einer Wohnung selbst in dieser,
dann spricht man von einem Eigenbesitz. Daneben wird
zwischen einem unmittelbaren und mittelbaren Besitz
gesprochen. Des Weiteren kann zwischen dem alleinigen Besitz
und einem Teilbesitz unterschieden werden. Wenn mehrere
Personen gleichzeitig den Besitz an einer Sache ausüben,
dann handelt es sich um einen Mitbesitz. Bekannt ist auch
der Begriff Grundbesitz, worunter der Besitz von bebauten
Liegenschaften oder Grundstücken zu verstehen ist. In der
Praxis bezieht sich dies auf die Grundeigentümer bzw. die
Grundbesitzer. |
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