Immobilienlexikon - Besitz

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Besitz
Der Begriff „Besitz“ muss vom Begriff „Eigentum“ ganz klar abgegrenzt werden, was im normalen Sprachgebrauch aber eher selten geschieht. Meist wird Besitz synonym mit dem Eigentum verwendet. Durch das Bürgerliche Gesetzbuch ist jedoch ganz genau definiert, was unter dem Begriff „Besitz“ zu verstehen ist. Hiernach ist der Besitz die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Die rechtliche Beziehung spielt hierbei überhaupt keine Rolle.

 

 

Damit ist gemeint, dass die Sache, die eine Person besitzt, nicht unbedingt auch ihr Eigentum sein muss. Mieter beispielsweise haben den Besitz an einer Mietwohnung, jedoch nicht das Eigentum, da die Wohnung dem Vermieter gehört. In diesem Fall ist von einem Fremdbesitz die Rede. Handelt es sich bei der Person des Besitzers auch um den Eigentümer, wohnt also der Eigentümer einer Wohnung selbst in dieser, dann spricht man von einem Eigenbesitz. Daneben wird zwischen einem unmittelbaren und mittelbaren Besitz gesprochen. Des Weiteren kann zwischen dem alleinigen Besitz und einem Teilbesitz unterschieden werden. Wenn mehrere Personen gleichzeitig den Besitz an einer Sache ausüben, dann handelt es sich um einen Mitbesitz. Bekannt ist auch der Begriff Grundbesitz, worunter der Besitz von bebauten Liegenschaften oder Grundstücken zu verstehen ist. In der Praxis bezieht sich dies auf die Grundeigentümer bzw. die Grundbesitzer.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon B  »  Besitz