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Immobilienlexikon - Besenrein
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Besenrein
Der Begriff „besenrein“ bezeichnet den Zustand eine
Immobilie nach dem Auszug des Mieters. Heute müssen die
meisten Mietwohnungen in einem besenreinen Zustand an den
Vermieter zurückgegeben werden. Sind keine weiteren
Bestimmungen für den Auszug aus einer Wohnung im Mietvertrag
definiert, dann ist eine besenreine Übergabe auch völlig
ausreichend. In diesem Fall muss der ehemalige Mieter die
Wohnung dann lediglich fegen und für einen allgemein
ordentlichen und sauberen Zustand der Wohnung sorgen. Somit
ist der Mieter nicht verpflichtet, irgend welche
Schönheitsreparaturen beim Auszug durchzuführen. |
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Wichtig ist hierbei allerdings der genaue Wortlaut des
Mietvertrages. Ist hier von einer „Übergabe im
ursprünglichen Zustand“ die rede, muss ebenfalls keine
Renovierung durchgeführt werden. Jedoch müssen dann bauliche
Veränderungen, die der Mieter während der Mietzeit
vorgenommen hat, rückgängig gemacht werden. Auch wenn im
Mietvertrag steht „im Zustand wie übernommen“, bedeutet dies
nicht, dass der Mieter die Wohnung renovieren muss. Damit es
nicht zu Streitigkeiten kommt, wird heute in den meisten
Mietverträgen ganz genau beschrieben, wie der
Übergabezustand auszusehen hat. So kann hier bestimmt sein,
dass der Mieter die Decken und Wände beim Auszug weißen muss
oder das Tapeten zu entfernen sind. |
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