Immobilienlexikon - Besenrein

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Besenrein
Der Begriff „besenrein“ bezeichnet den Zustand eine Immobilie nach dem Auszug des Mieters. Heute müssen die meisten Mietwohnungen in einem besenreinen Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden. Sind keine weiteren Bestimmungen für den Auszug aus einer Wohnung im Mietvertrag definiert, dann ist eine besenreine Übergabe auch völlig ausreichend. In diesem Fall muss der ehemalige Mieter die Wohnung dann lediglich fegen und für einen allgemein ordentlichen und sauberen Zustand der Wohnung sorgen. Somit ist der Mieter nicht verpflichtet, irgend welche Schönheitsreparaturen beim Auszug durchzuführen.

 

 

Wichtig ist hierbei allerdings der genaue Wortlaut des Mietvertrages. Ist hier von einer „Übergabe im ursprünglichen Zustand“ die rede, muss ebenfalls keine Renovierung durchgeführt werden. Jedoch müssen dann bauliche Veränderungen, die der Mieter während der Mietzeit vorgenommen hat, rückgängig gemacht werden. Auch wenn im Mietvertrag steht „im Zustand wie übernommen“, bedeutet dies nicht, dass der Mieter die Wohnung renovieren muss. Damit es nicht zu Streitigkeiten kommt, wird heute in den meisten Mietverträgen ganz genau beschrieben, wie der Übergabezustand auszusehen hat. So kann hier bestimmt sein, dass der Mieter die Decken und Wände beim Auszug weißen muss oder das Tapeten zu entfernen sind.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon B  »  Besenrein