Immobilienlexikon - Beglaubigung

 
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Beglaubigung
Die Beglaubigung wird häufig auch als Legalisierung bezeichnet und meint eine Bestätigung einer Amtsperson, dass es sich bei einer Unterschrift um eine echte Unterschrift handelt. Erforderlich ist die Beglaubigung beispielsweise bei der Eintragung eines Kaufvertrages im Grundbuch. Hier wird eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien benötigt.

 

 

Neben diesem Fall gibt es auch die Beglaubigung der Übereinstimmung von Urkunden oder Übersetzungen mit dem Original. Weit verbreitet ist auch die Beglaubigung von Personenstandsurkunden. Oftmals werden derartige Beglaubigungen im Ausland benötigt, wobei besondere Vorschriften gelten. Oftmals müssen für im Ausland errichtete Urkunden von einer inländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes zusätzlich beglaubigt werden. Ist dies der Fall, dann spricht man von einer „Überbeglaubigung“.

 

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