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Immobilienlexikon - Beglaubigung
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Beglaubigung
Die Beglaubigung wird häufig auch als Legalisierung
bezeichnet und meint eine Bestätigung einer Amtsperson, dass
es sich bei einer Unterschrift um eine echte Unterschrift
handelt. Erforderlich ist die Beglaubigung beispielsweise
bei der Eintragung eines Kaufvertrages im Grundbuch. Hier
wird eine gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der
Unterschriften der Vertragsparteien benötigt. |
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Neben diesem Fall gibt es auch die Beglaubigung der
Übereinstimmung von Urkunden oder Übersetzungen mit dem
Original. Weit verbreitet ist auch die Beglaubigung von
Personenstandsurkunden. Oftmals werden derartige
Beglaubigungen im Ausland benötigt, wobei besondere
Vorschriften gelten. Oftmals müssen für im Ausland
errichtete Urkunden von einer inländischen
Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes zusätzlich
beglaubigt werden. Ist dies der Fall, dann spricht man von
einer „Überbeglaubigung“. |
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Beglaubigung |
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