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Immobilienlexikon - Bauweisen
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Bauweisen
Durch die Bauweisen wird die Lage der Gebäude zu den Grenzen
des Bauplatzes fixiert. Diese Bauweisen darf man in keinem
Fall mit den bautechnischen Bauweisen, beispielsweise die
Fertigteilbauweise verwechseln. Unterschiedenen wird die
offene Bauweise, die geschlossene Bauweise und die
gekuppelte Bauweise, die es in praktisch allen Bundesländern
gibt. Unter der offenen Bauweise versteht man Gebäude, die
zu allen Seiten freistehend sind und zum Nachbargrundstück
einen bestimmten Mindestabstand einhalten. |
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Die offene Bauweise ist von Bundesland zu Bundesland
verschieden. Von einer geschlossenen Bauweise ist die Rede,
wenn Gebäude an der Straßengrundgrenzen vom
Nachbargrundstück zu Nachbargrundstück aneinander gebaut
werden. Werden jeweils an einer gemeinsamen
Nachbargrundgrenze die Gebäude aneinander gebraut und dabei
ein Abstand eingehalten wird, dann ist von der gekuppelten
Bauweise die Rede. In einigen Bundesländer wird die
gekuppelte Bauweise auch als fallweise oder halboffenen
Bauweise bezeichnet. In vielen Bundesländern gibt es
Sonderregelungen, die die Bauweise betreffen. Auch in
Ländern wie Österreich ist die Bauweise bekannt, wobei es
hier eine Gruppenbauweise gibt, bei der Gebäude von
Nachbargrundgrenze zu Nachbargrundgrenze durchgehend
aneinandergebaut, werden. Hierbei sind an beiden Enden
dieser Häuserzeile Abstände gegenüber der Grundgrenze zum
nächsten Nachbarn und zur Verkehrsfläche einzuhalten.
Daneben gibt es in Österreich noch die Zeilenbauweise und
weitere Spezialformen, wie beispielsweise die freie
Anordnung der Gebäude, durch die Stadtplaner und Architekten
einen höheren Gestaltungsfreiraum haben. |
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