Immobilienlexikon - Bauweisen

 
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Bauweisen
Durch die Bauweisen wird die Lage der Gebäude zu den Grenzen des Bauplatzes fixiert. Diese Bauweisen darf man in keinem Fall mit den bautechnischen Bauweisen, beispielsweise die Fertigteilbauweise verwechseln. Unterschiedenen wird die offene Bauweise, die geschlossene Bauweise und die gekuppelte Bauweise, die es in praktisch allen Bundesländern gibt. Unter der offenen Bauweise versteht man Gebäude, die zu allen Seiten freistehend sind und zum Nachbargrundstück einen bestimmten Mindestabstand einhalten.

 

 

Die offene Bauweise ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Von einer geschlossenen Bauweise ist die Rede, wenn Gebäude an der Straßengrundgrenzen vom Nachbargrundstück zu Nachbargrundstück aneinander gebaut werden. Werden jeweils an einer gemeinsamen Nachbargrundgrenze die Gebäude aneinander gebraut und dabei ein Abstand eingehalten wird, dann ist von der gekuppelten Bauweise die Rede. In einigen Bundesländer wird die gekuppelte Bauweise auch als fallweise oder halboffenen Bauweise bezeichnet. In vielen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, die die Bauweise betreffen. Auch in Ländern wie Österreich ist die Bauweise bekannt, wobei es hier eine Gruppenbauweise gibt, bei der Gebäude von Nachbargrundgrenze zu Nachbargrundgrenze durchgehend aneinandergebaut, werden. Hierbei sind an beiden Enden dieser Häuserzeile Abstände gegenüber der Grundgrenze zum nächsten Nachbarn und zur Verkehrsfläche einzuhalten. Daneben gibt es in Österreich noch die Zeilenbauweise und weitere Spezialformen, wie beispielsweise die freie Anordnung der Gebäude, durch die Stadtplaner und Architekten einen höheren Gestaltungsfreiraum haben.

 

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