Immobilienlexikon - Bauvoranfrage

 
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Bauvoranfrage
Durch eine Bauvoranfrage können einzelne Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben geklärt werden. In der Praxis handelt es sich hierbei meist um Fragen, deren Antworten Auskunft darüber geben, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Gestellt und beantwortet wird die Bauvoranfrage an das jeweils örtlich zuständige Bauamt. In der Regel kann man mit einer Antwort innerhalb von vier Wochen nach der Stellung der Bauvoranfrage rechnen. Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen, dass die Antwort nicht zwangläufig verbindlich sein muss. Neben der Frage nach der generellen Bebaubarkeit, kann man durch die Bauvoranfrage auch bauplanungsrechtliche Fragen stellen.

 

 

Hierbei soll so eine Information darüber gegeben werden, ob auch in bauplanungsrechtlicher Hinsicht das geplante Bauvorhaben zugelassen ist. Jeder Bauherr kann eine Bauvoranfrage direkt stellen, denn ein Architekt ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Wie viele andere behördliche Dinge, ist auch die Bauvoranfrage mit Kosten verbunden. Daher ist sie nur dann zu empfehlen, wenn es für ein Grundstück noch keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt. Ist bereits ein Bebauungsplan vorhanden, dann können viele Fragen durch ein persönliches Gespräch beim Bauamt geklärt und somit Kosten eingespart werden. Grundsätzlich muss die Bauvoranfrage schriftlich an das Bauamt gestellt werden, was durch ein spezielles Formular oder aber auch formlos erfolgt. Mit einreichen muss man zudem den Lageplan oder einen Stadtkartenausschnitt, eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, einen Bebauungsplanauszug, die Baubeschreibung und ggf. eine Betriebsbeschreibung.

 

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