|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon - Bauvoranfrage
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Bauvoranfrage
Durch eine Bauvoranfrage können einzelne Fragen zu einem
geplanten Bauvorhaben geklärt werden. In der Praxis handelt
es sich hierbei meist um Fragen, deren Antworten Auskunft
darüber geben, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden
kann. Gestellt und beantwortet wird die Bauvoranfrage an das
jeweils örtlich zuständige Bauamt. In der Regel kann man mit
einer Antwort innerhalb von vier Wochen nach der Stellung
der Bauvoranfrage rechnen. Wichtig ist an dieser Stelle zu
wissen, dass die Antwort nicht zwangläufig verbindlich sein
muss. Neben der Frage nach der generellen Bebaubarkeit, kann
man durch die Bauvoranfrage auch bauplanungsrechtliche
Fragen stellen. |
|
|
|
|
|
|
|
Hierbei soll so eine Information darüber gegeben werden, ob
auch in bauplanungsrechtlicher Hinsicht das geplante
Bauvorhaben zugelassen ist. Jeder Bauherr kann eine
Bauvoranfrage direkt stellen, denn ein Architekt ist hierfür
nicht zwingend erforderlich. Wie viele andere behördliche
Dinge, ist auch die Bauvoranfrage mit Kosten verbunden.
Daher ist sie nur dann zu empfehlen, wenn es für ein
Grundstück noch keinen qualifizierten Bebauungsplan gibt.
Ist bereits ein Bebauungsplan vorhanden, dann können viele
Fragen durch ein persönliches Gespräch beim Bauamt geklärt
und somit Kosten eingespart werden. Grundsätzlich muss die
Bauvoranfrage schriftlich an das Bauamt gestellt werden, was
durch ein spezielles Formular oder aber auch formlos
erfolgt. Mit einreichen muss man zudem den Lageplan oder
einen Stadtkartenausschnitt, eine detaillierte Darstellung
des Vorhabens, einen Bebauungsplanauszug, die
Baubeschreibung und ggf. eine Betriebsbeschreibung. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z
»
Immobilienlexikon B
»
Bauvoranfrage |
|
|
|