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Immobilienlexikon - Bauträgerverordnung
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Bauträgerverordnung
Die Bauträgerverordnung heißt korrekt eigentlich „Makler-
und Bauträgerverordnung“ und wird mit MaBV abgekürzt. Die
Bauträgerverordnung ist eine Verbraucherschutzverordnung,
die sich vor allem auf den Schutz von Käufern eines
Eigenheims bezieht. Dabei steht in erster Linie das Vermögen
des Verbrauchers im Mittelpunkt. Durch die Makler- und
Bauträgerschutzverordnung sind die Beziehungen zwischen dem
Auftraggeber und dem Makler, Bauträger, Baubetreuer oder
Kapitalanlagenvermittler detailliert definiert. |
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Hierzu sind in der Makler- und Bauträgerverordnung viele
verschiedene Vorschriften enthalten, die für die
Vertragsparteien bindend sind. Daneben wird durch diese
Verordnung festgelegt, welche Pflichten und Voraussetzungen
ein Bauträger erfüllen muss, bevor er tatsächlich den
festgelegten Kaufpreis vom Käufer verlangen kann. Dies hat
auch für eventuelle Teilzahlungen seine Gültigkeit, die sich
in der Regel am Baufortschritt orientieren. In der Makler-
und Bauträgerverordnung findet man grundsätzlich alle
Pflichten, die Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehens-
und Anlagevermittler zwingend einhalten müssen. Zur Zeit
liegt diese Verordnung in der gültigen Fassung vom
07.11.1990 vor. Eine letzte Änderung und Anpassung wurde im
Jahr 2005 vorgenommen. |
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