Immobilienlexikon - Bauträgerverordnung

 
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Bauträgerverordnung
Die Bauträgerverordnung heißt korrekt eigentlich „Makler- und Bauträgerverordnung“ und wird mit MaBV abgekürzt. Die Bauträgerverordnung ist eine Verbraucherschutzverordnung, die sich vor allem auf den Schutz von Käufern eines Eigenheims bezieht. Dabei steht in erster Linie das Vermögen des Verbrauchers im Mittelpunkt. Durch die Makler- und Bauträgerschutzverordnung sind die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Makler, Bauträger, Baubetreuer oder Kapitalanlagenvermittler detailliert definiert.

 

 

Hierzu sind in der Makler- und Bauträgerverordnung viele verschiedene Vorschriften enthalten, die für die Vertragsparteien bindend sind. Daneben wird durch diese Verordnung festgelegt, welche Pflichten und Voraussetzungen ein Bauträger erfüllen muss, bevor er tatsächlich den festgelegten Kaufpreis vom Käufer verlangen kann. Dies hat auch für eventuelle Teilzahlungen seine Gültigkeit, die sich in der Regel am Baufortschritt orientieren. In der Makler- und Bauträgerverordnung findet man grundsätzlich alle Pflichten, die Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehens- und Anlagevermittler zwingend einhalten müssen. Zur Zeit liegt diese Verordnung in der gültigen Fassung vom 07.11.1990 vor. Eine letzte Änderung und Anpassung wurde im Jahr 2005 vorgenommen.

 

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