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Immobilienlexikon - Bauträger
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Bauträger
Beim Bauträger handelt es sich um ein Unternehmen, dass sich
mit der Erstellung von Wohnraum beschäftigt, um es nach der
Fertigstellung gewerbsmäßig zu veräußern. Ein Bauträger
kauft zu diesem Zweck meist
ein bestimmtes Grundstück und plant hier den Bau eines
Gebäudes, welches später zu Wohnzwecken genutzt werden kann.
Im Anschluss werden sämtliche Bauleistungen,
Architektenplanungen, behördliche Genehmigungen und die
Bausausführung vom Bauträger in Auftrag gegeben. Ist das
Gebäude dann fertiggestellt, erfolgt der Verkauf der
einzelnen Wohneinheiten durch den Bauträger. |
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Der Gewinn für den bauträger ergibt sich aus der
Verkaufssumme, von der sämtliche Kosten abgezogen werden,
die mit der Erstellung des Gebäudes im Zusammenhang stehen.
In der Praxis erfolgt der Verkauf der einzelnen
Wohneinheiten bereits während der Erstellung des Gebäudes.
Der Kaufvertrag stellt an dieser Stelle eine Mischung aus
Kauf- und Werkvertrag dar. In der Regel erfolgt in diesem
Fall die Zahlung des Kaufobjektes in Form von
Abschlagszahlungen. Diese richten sich meist nach dem
Baufortschritt. Sind Wohneinheiten bereits vor der
Fertigstellung verkauft und teilweise bezahlt, dann
verpflichtet sich der Bauträger dazu, den Wohnraum so zu
errichten, wie es in der Baubeschreibung angegeben ist. Eine
weitere Pflicht des Bauträgers besteht dann darin, den
fertigen Wohnraum als Eigentum an den Käufer zu übergeben.
Der Vorteil eines Kaufs von einer noch nicht
fertiggestellten Wohneinheit von einem Bauträger besteht vor
allem darin, dass man im Bezug auf die Innenausstattung
meist noch einen direkten Einfluss nehmen kann. Sodass
selbst beim Kauf einer Eigentumswohnung eine größtmögliche
Gestaltungsfreiheit vorhanden ist. |
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