Immobilienlexikon - Bauträger

 
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Bauträger
Beim Bauträger handelt es sich um ein Unternehmen, dass sich mit der Erstellung von Wohnraum beschäftigt, um es nach der Fertigstellung gewerbsmäßig zu veräußern. Ein Bauträger kauft zu diesem Zweck meist
ein bestimmtes Grundstück und plant hier den Bau eines Gebäudes, welches später zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Im Anschluss werden sämtliche Bauleistungen, Architektenplanungen, behördliche Genehmigungen und die Bausausführung vom Bauträger in Auftrag gegeben. Ist das Gebäude dann fertiggestellt, erfolgt der Verkauf der einzelnen Wohneinheiten durch den Bauträger.

 

 

Der Gewinn für den bauträger ergibt sich aus der Verkaufssumme, von der sämtliche Kosten abgezogen werden, die mit der Erstellung des Gebäudes im Zusammenhang stehen. In der Praxis erfolgt der Verkauf der einzelnen Wohneinheiten bereits während der Erstellung des Gebäudes. Der Kaufvertrag stellt an dieser Stelle eine Mischung aus Kauf- und Werkvertrag dar. In der Regel erfolgt in diesem Fall die Zahlung des Kaufobjektes in Form von Abschlagszahlungen. Diese richten sich meist nach dem Baufortschritt. Sind Wohneinheiten bereits vor der Fertigstellung verkauft und teilweise bezahlt, dann verpflichtet sich der Bauträger dazu, den Wohnraum so zu errichten, wie es in der Baubeschreibung angegeben ist. Eine weitere Pflicht des Bauträgers besteht dann darin, den fertigen Wohnraum als Eigentum an den Käufer zu übergeben. Der Vorteil eines Kaufs von einer noch nicht fertiggestellten Wohneinheit von einem Bauträger besteht vor allem darin, dass man im Bezug auf die Innenausstattung meist noch einen direkten Einfluss nehmen kann. Sodass selbst beim Kauf einer Eigentumswohnung eine größtmögliche Gestaltungsfreiheit vorhanden ist.

 

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