Immobilienlexikon - Baumassenzahl

 
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Baumassenzahl
Die Baumassenzahl, kurz BMZ, stellt das Verhältnis des Volumens eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils zur Grundstücksfläche dar. So gibt die Baumassenzahl wieder, wie viel Kubikmeter Bauvolumen je Quadratmeter gebaut werden können. Nach Maßgabe der Baunutzungsverordnung gibt es für die bauliche Nutzung eines Grundstückes eine Obergrenze. Grundsätzlich wird die Baumassenzahl nur für Industriegebiete, Gewerbegebiete und Sondergebiete festgelegt. Um die Baumassezahl zu berechnen, muss eine bestimmte Formel angewendet werden: die Baumasse (umbauter Raum) / die Grundstücksfläche = die Baumassenzahl.

 

 

Ein Beispiel: umfasst der umbaute Raum von einem geplanten Bürogebäude 2.500 Kubikmeter, und hat das Baugrundstück eine Fläche von 500 Quadratmetern, dann beträgt die Baumassenzahl fünf. Grundsätzlich dürfen die durch die Baunutzungsverordnung festgelegten Obergrenzen nicht überschritten werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn keine Geschissflächenzahl durch den Flächennutzungsplan definiert ist. Ziel der Baumassezahl ist es, eine bewusste Begrenzung der Bebauungsmöglichkeiten zu erreichen.

 

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