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Immobilienlexikon - Baumassenzahl
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Baumassenzahl
Die Baumassenzahl, kurz BMZ, stellt das Verhältnis des
Volumens eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils zur
Grundstücksfläche dar. So gibt die Baumassenzahl wieder, wie
viel Kubikmeter Bauvolumen je Quadratmeter gebaut werden
können. Nach Maßgabe der Baunutzungsverordnung gibt es für
die bauliche Nutzung eines Grundstückes eine Obergrenze.
Grundsätzlich wird die Baumassenzahl nur für
Industriegebiete, Gewerbegebiete und Sondergebiete
festgelegt. Um die Baumassezahl zu berechnen, muss eine
bestimmte Formel angewendet werden: die Baumasse (umbauter
Raum) / die Grundstücksfläche = die Baumassenzahl. |
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Ein Beispiel: umfasst der umbaute Raum von einem geplanten
Bürogebäude 2.500 Kubikmeter, und hat das Baugrundstück eine
Fläche von 500 Quadratmetern, dann beträgt die Baumassenzahl
fünf. Grundsätzlich dürfen die durch die
Baunutzungsverordnung festgelegten Obergrenzen nicht
überschritten werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn
keine Geschissflächenzahl durch den Flächennutzungsplan
definiert ist. Ziel der Baumassezahl ist es, eine bewusste
Begrenzung der Bebauungsmöglichkeiten zu erreichen. |
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