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Immobilienlexikon - Bauleitplanung
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Bauleitplanung
Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren der
Bauleitplanung bildet das Baugesetzbuch. Durch die
Bauleitplanung soll eine Ordnung der städtebaulichen
Entwicklung geschaffen werden. Daher trifft die
Bauleitplanung Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung
der jeweiligen Grundstücke. Unterscheiden muss man dabei
grundsätzlich die vorbereitende und die verbindliche
Bauleitplanung. Handelt es sich um
die vorbereitende Bauleitplanung, dann wird hierfür zunächst
ein Flächennutzungsplan erstellt. In einem Maßstab von
1:5.000 wird in dem Flächennutzungsplan das gesamte
Gemeindegebiet mit seiner momentanen oder mit seiner
geplanten Nutzung dargestellt. |
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Die verbindlichen Bauleitplanung ist bereits einen Schritt
weiter, denn hier werden entsprechende Bebauungspläne für
Teilbereiche des Gemeindegebietes erstellt. Dabei wird
detailliert die zulässige Nutzung der einzelnen Grundstücke
definiert. Hierbei handelt es sich um Daten, die sich auf
die Art und das Maß (Bauhöhe, Baudichte, etc.) beziehen.
Damit stellt der Flächennutzungsplan eine
behördenverbindliche Darstellung dar, durch die die
Grundzüge der Bodennutzung bestimmt sind. Die Bebauungspläne
hingegen stellen eine allgemeinverbindliche und detaillierte
Festsetzung der baulichen und sonstigen Nutzung der
Grundstücke dar. |
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