Immobilienlexikon - Bauleitplanung

 
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Bauleitplanung
Die gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Bauleitplanung bildet das Baugesetzbuch. Durch die Bauleitplanung soll eine Ordnung der städtebaulichen Entwicklung geschaffen werden. Daher trifft die Bauleitplanung Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der jeweiligen Grundstücke. Unterscheiden muss man dabei grundsätzlich die vorbereitende und die verbindliche Bauleitplanung. Handelt es sich um
die vorbereitende Bauleitplanung, dann wird hierfür zunächst ein Flächennutzungsplan erstellt. In einem Maßstab von 1:5.000 wird in dem Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet mit seiner momentanen oder mit seiner geplanten Nutzung dargestellt.

 

 

Die verbindlichen Bauleitplanung ist bereits einen Schritt weiter, denn hier werden entsprechende Bebauungspläne für Teilbereiche des Gemeindegebietes erstellt. Dabei wird detailliert die zulässige Nutzung der einzelnen Grundstücke definiert. Hierbei handelt es sich um Daten, die sich auf die Art und das Maß (Bauhöhe, Baudichte, etc.) beziehen. Damit stellt der Flächennutzungsplan eine behördenverbindliche Darstellung dar, durch die die Grundzüge der Bodennutzung bestimmt sind. Die Bebauungspläne hingegen stellen eine allgemeinverbindliche und detaillierte Festsetzung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke dar.

 

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