Immobilienlexikon - Baugutachten

 
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Baugutachten
Erstellt wird ein Baugutachten in der Regel von einem Baugutachter angefertigt oder einem anderen Sachverständigen. Der Gutachter vertritt dabei grundsätzlich die Interessen der Bauherren bzw. der Käufer einer gebrauchten Immobilie. Es ist in sehr vielen Fällen besonders zu empfehlen, einen Baugutachter mit der Erstellung eines Baugutachtens zu beauftragen. Aufgrund seiner Fachkenntnis und seiner Erfahrung kann er viele Schäden an einem Gebäude sofort erkennen, womit der Laie schnell überfordert wäre. Vor allem bei der Bauabnahme ist ein Baugutachter bares Geld wert. Jedoch ist sein Gutachten nicht nur bei einem Neubau von Bedeutung, sondern auch bei Altbauten. So ist es auch vor dem Kauf von gebrauchten Immobilien immer zu empfehlen, ein Baugutachten erstellen zu lassen.

 

 

Die Aufgabe eines Baugutachters besteht nicht nur darin, Bauschäden aufzudecken, sondern auch Auskunft darüber zu geben, ob der Käufer der Immobilie mit Sanierungskosten zu rechnen hat und wenn ja, in welchem Umfang. Bei gebrauchten Immobilien sollte immer eine detaillierte Untersuchung im Bezug auf Schäden der Bausubstanz vorzunehmen. Die Erkennung der jeweiligen Schädigungen und die Definition der jeweiligen Ursache ist dabei unerlässlich und kann in den meisten Fällen nur durch einen qualifizierten Baugutachter vorgenommen werden. Die Ergebnisse des Baugutachters hält er schriftlich in einem Baugutachten fest oder er erstellt ein sog. Bauschadensgutachten. Erforderlich können Baugutachten auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden.

 

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