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Immobilienlexikon - Baugutachten
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Baugutachten
Erstellt wird ein Baugutachten in der Regel von einem
Baugutachter angefertigt oder einem anderen
Sachverständigen. Der Gutachter vertritt dabei grundsätzlich
die Interessen der Bauherren bzw. der Käufer einer
gebrauchten Immobilie. Es ist in sehr vielen Fällen
besonders zu empfehlen, einen Baugutachter mit der
Erstellung eines Baugutachtens zu beauftragen. Aufgrund
seiner Fachkenntnis und seiner Erfahrung kann er viele
Schäden an einem Gebäude sofort erkennen, womit der Laie
schnell überfordert wäre. Vor allem bei der Bauabnahme ist
ein Baugutachter bares Geld wert. Jedoch ist sein Gutachten
nicht nur bei einem Neubau von Bedeutung, sondern auch bei
Altbauten. So ist es auch vor dem Kauf von gebrauchten
Immobilien immer zu empfehlen, ein Baugutachten erstellen zu
lassen. |
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Die Aufgabe eines Baugutachters besteht nicht nur darin,
Bauschäden aufzudecken, sondern auch Auskunft darüber zu
geben, ob der Käufer der Immobilie mit Sanierungskosten zu
rechnen hat und wenn ja, in welchem Umfang. Bei gebrauchten
Immobilien sollte immer eine detaillierte Untersuchung im
Bezug auf Schäden der Bausubstanz vorzunehmen. Die Erkennung
der jeweiligen Schädigungen und die Definition der
jeweiligen Ursache ist dabei unerlässlich und kann in den
meisten Fällen nur durch einen qualifizierten Baugutachter
vorgenommen werden. Die Ergebnisse des Baugutachters hält er
schriftlich in einem Baugutachten fest oder er erstellt ein
sog. Bauschadensgutachten. Erforderlich können Baugutachten
auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen werden. |
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