Immobilienlexikon - Baugesetzbuch

 
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Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch, kurz GB, ist das wichtigste Gesetz im Bauplanungsrecht. Es trat am 1. Juli 1987 in Kraft und ist eine überarbeitete und zusammengefasste Form der bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Gesetze „Bundesbaugesetz“ und „besonderes Städtebaurecht“. Seit dem Inkrafttreten wurde das Baugesetzbuch immer wieder neu überarbeitet. So finden sich heute im Baugesetzbuch eine Vielzahl von Bestimmungen. Diese beziehen sich vor allem auf die Struktur, die Gestalt und auf die Entwicklung eines besiedelten Raumes. Des Weiteren nehmen die Regelungen im Baugesetzbuch einen direkten Einfluss auf die Bewohnbarkeit von Dörfern und Städten. Zudem sind im Baugesetzbuch sehr wichtige stadtplanerischer Instrumente definiert, die in allen Gemeinden zur Verfügung stehen. Innerhalb des Baugesetzbuches werden vier Teile unterschieden:

- das allgemeine Städtebaurecht
- das besondere Städtebaurecht
- sonstige Vorschriften
- die Überleitungs- und Schlussvorschriften.

So beinhaltet das Städtebaurecht z.B. die Bauleitplanung, durch die ein Schutz der Natur gewährleistet werden soll.

 

 

 

 

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