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Immobilienlexikon - Baugesetzbuch
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Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch, kurz GB, ist das wichtigste Gesetz im
Bauplanungsrecht. Es trat am 1. Juli 1987 in Kraft und ist
eine überarbeitete und zusammengefasste Form der bis zu
diesem Zeitpunkt gültigen Gesetze „Bundesbaugesetz“ und
„besonderes Städtebaurecht“. Seit dem Inkrafttreten wurde
das Baugesetzbuch immer wieder neu überarbeitet. So finden
sich heute im Baugesetzbuch eine Vielzahl von Bestimmungen.
Diese beziehen sich vor allem auf die Struktur, die Gestalt
und auf die Entwicklung eines besiedelten Raumes. Des
Weiteren nehmen die Regelungen im Baugesetzbuch einen
direkten Einfluss auf die Bewohnbarkeit von Dörfern und
Städten. Zudem sind im Baugesetzbuch sehr wichtige
stadtplanerischer Instrumente definiert, die in allen
Gemeinden zur Verfügung stehen. Innerhalb des
Baugesetzbuches werden vier Teile unterschieden:
- das allgemeine Städtebaurecht
- das besondere Städtebaurecht
- sonstige Vorschriften
- die Überleitungs- und Schlussvorschriften.
So beinhaltet das Städtebaurecht z.B. die Bauleitplanung,
durch die ein Schutz der Natur gewährleistet werden soll. |
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