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Immobilienlexikon - Baugemeinschaft
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Baugemeinschaft
Die Baugemeinschaft wird grundsätzlich aus mehreren
Bauherren gebildet. Hierbei schließen sich mehrere Bauherren
zusammen, da sich so enorme Kosten einsparen lassen. Aus
rechtlicher Sichtweise handelt es sich bei einer
Baugemeinschaft um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
kurz GbR. Durch den Zusammenschluss ergibt sich für
Handwerker und Bauunternehmen ein größeres Auftragsvolumen,
sodass die Unternehmer ganz andere Konditionen für die
Bauherren anbieten können. |
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In der Regel können so wesentlich günstigere Preise erzielt
werden, als würde jeder Bauherr allein ein Unternehmen
beauftragen. In der Praxis schließt die Baugemeinschaft
gemeinschaftlich die Verträge ab und beauftragt auch
zusammen die Handwerker. Damit alle Fäden zusammen gehalten
werden können, gibt es bei einer Baugemeinschaft meist einen
Baubetreuer, der zum einen die Baugemeinschaft berät und zum
anderen auch während der Bauphase ein wichtiger
Ansprechpartner ist. Baugemeinschaften sind immer eine gute
Möglichkeit, Geld beim Bau
einzusparen, jedoch bringt diese Forma auch einige wenige
Nachteile mit sich. So muss an sich im Klaren sein, dass hin
und wieder Kompromisse einzugehen sind. Daher sollte man
sich die anderen Bauherren gut anschauen, ob man mit ihnen
auch wirklich eine Einigung finden kann. Ideal ist eine
Baugemeinschaft mit Freunden, Bekannten oder der Familie. |
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