Immobilienlexikon - Baugemeinschaft

 
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Baugemeinschaft
Die Baugemeinschaft wird grundsätzlich aus mehreren Bauherren gebildet. Hierbei schließen sich mehrere Bauherren zusammen, da sich so enorme Kosten einsparen lassen. Aus rechtlicher Sichtweise handelt es sich bei einer Baugemeinschaft um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR. Durch den Zusammenschluss ergibt sich für Handwerker und Bauunternehmen ein größeres Auftragsvolumen, sodass die Unternehmer ganz andere Konditionen für die Bauherren anbieten können. 

 

 

In der Regel können so wesentlich günstigere Preise erzielt werden, als würde jeder Bauherr allein ein Unternehmen beauftragen. In der Praxis schließt die Baugemeinschaft gemeinschaftlich die Verträge ab und beauftragt auch zusammen die Handwerker. Damit alle Fäden zusammen gehalten werden können, gibt es bei einer Baugemeinschaft meist einen Baubetreuer, der zum einen die Baugemeinschaft berät und zum anderen auch während der Bauphase ein wichtiger Ansprechpartner ist. Baugemeinschaften sind immer eine gute Möglichkeit, Geld beim Bau
einzusparen, jedoch bringt diese Forma auch einige wenige Nachteile mit sich. So muss an sich im Klaren sein, dass hin und wieder Kompromisse einzugehen sind. Daher sollte man sich die anderen Bauherren gut anschauen, ob man mit ihnen auch wirklich eine Einigung finden kann. Ideal ist eine Baugemeinschaft mit Freunden, Bekannten oder der Familie.

 

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