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Immobilienlexikon - Bauaufnahme
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Bauaufnahme
Bei der Bauabnahme erfolgt der Übergang von der Ausführung
des Baus in die Nutzung des Baus. Dabei werden folgende
Bauabnahmen unterschieden: |
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Öffentlich rechtliche Bauabnahme
Dabei wird von der Bauaufsichtbehörde die Einhaltung der
Bauvorschriften überprüft. Dies betrifft sowohl
baurechtliche als auch bautechnische Vorschriften.
Zivilrechtliche Bauabnahme
Bei der zivilrechtlichen Bauabnahme geht die Gefahr an der
Sache vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über. Dazu muss
der Bau fertiggestellt und größtenteils mangelfrei sein. Die
zivilrechtliche Bauabnahme kann auch für einzelne
Bautätigkeiten erfolgen.
Schnurgerüstabnahme
Das Schnurgerüst kennzeichnet die Lage des Gebäudes auf dem
Grundstück. Diese Lage wird genauso wie die Höhe von einem
Vertreter des Bauamts kontrolliert. Der Baukontrolleur
überprüft, ob Schnurgerüst und Baugenehmigung
übereinstimmen.
Rohbauabnahme
Auf Antrag des Bauherrn wird der Rohbau nach Fertigstellung
von der Baugenehmigungsbehörde überprüft. Zum Rohbau gehören
alle statisch notwendigen Bauteile, der Kamin und die
Dachkonstruktion. So kann die Baugenehmigungsbehörde die
Standsicherheit, den Schall- und Wärmeschutz sowie die
Feuersicherheit kontrollieren.
Schlussabnahme
Wenn das Bauwerk komplett fertiggestellt ist, kann die
Schlussabnahme erfolgen. Zur Fertigstellung gehören die
notwendigen Bauarbeiten sowie die Funktionsfähigkeit der
Heizungs- und Kaminanlage. Der mögliche Nutzungsgebrauch
wird durch die Schlussabnahme bescheinigt. |
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