Immobilienlexikon - Bauaufnahme

 
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Bauaufnahme
Bei der Bauabnahme erfolgt der Übergang von der Ausführung des Baus in die Nutzung des Baus. Dabei werden folgende Bauabnahmen unterschieden:

 

 

Öffentlich rechtliche Bauabnahme
Dabei wird von der Bauaufsichtbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften überprüft. Dies betrifft sowohl baurechtliche als auch bautechnische Vorschriften.

Zivilrechtliche Bauabnahme
Bei der zivilrechtlichen Bauabnahme geht die Gefahr an der Sache vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über. Dazu muss der Bau fertiggestellt und größtenteils mangelfrei sein. Die zivilrechtliche Bauabnahme kann auch für einzelne Bautätigkeiten erfolgen.

Schnurgerüstabnahme
Das Schnurgerüst kennzeichnet die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück. Diese Lage wird genauso wie die Höhe von einem Vertreter des Bauamts kontrolliert. Der Baukontrolleur überprüft, ob Schnurgerüst und Baugenehmigung übereinstimmen.

Rohbauabnahme
Auf Antrag des Bauherrn wird der Rohbau nach Fertigstellung von der Baugenehmigungsbehörde überprüft. Zum Rohbau gehören alle statisch notwendigen Bauteile, der Kamin und die Dachkonstruktion. So kann die Baugenehmigungsbehörde die Standsicherheit, den Schall- und Wärmeschutz sowie die Feuersicherheit kontrollieren.

Schlussabnahme
Wenn das Bauwerk komplett fertiggestellt ist, kann die Schlussabnahme erfolgen. Zur Fertigstellung gehören die notwendigen Bauarbeiten sowie die Funktionsfähigkeit der Heizungs- und Kaminanlage. Der mögliche Nutzungsgebrauch wird durch die Schlussabnahme bescheinigt.

 

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