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Immobilienlexikon - Bauanfrage
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Bauanfrage
Durch die Bauanfrage, die häufig auch als Bauvoranfrage
bezeichnet wird, soll eine verbindliche Klärung der
rechtlichen Zulässigkeit eines beabsichtigten Bauvorhabens
im Bezug auf ganz bestimmter, einzelner Fragen geklärt
werden. Die Bauanfrage erfolgt grundsätzlich schriftlich und
auch die Behörde antwortet mit einem schriftlichen Bescheid,
dem sog. Vorbescheid. Bei der Bauvoranfrage handelt es sich
nicht um eine unverbindliche Anfrage des Bauinteressenten,
denn er erstrebt damit eine partielle, d.h. nur auf die
Vereinbarkeit des Bauvorhabens, mit bestimmten Normen
ausgerichtete Kontrolle des beabsichtigten Bauvorhabens. |
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Der Vorbescheid durch die Baugenehmigungsbehörde hat eine
Gültigkeit von zwei Jahren, wobei auf Antrag die
Geltungsdauer um ein Jahr verlängert werden kann. Somit
werden durch den Vorbescheid einzelne Fragen vorab
beantwortet, die sonst im Rahmen einer Baugenehmigung zu
entscheiden wären und ist als eine verbindliche Festlegung
der Bauaufsichtsbehörde zu verstehen. Diese ist bei allen
weiteren Entscheidungen an den Vorbescheid gebunden.
Sinnvoll ist die Voranfrage, wenn bei einem Bauvorhaben eine
Vorabentscheidung zu einem bestimmten Problem erforderlich
ist. Dies kann sich beispielsweise auf die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens oder auf
bestimmte bauordnungsrechtliche Fragen beziehen. In erster
Linie wird mit der Bauvoranfrage geklärt, wie es um die
Bebaubarkeit des Grundstücks bestellt ist. Die Antwort auf
diese Frage ist die sog. „Bebauungsgenehmigung“, durch die
die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens
verbindlich feststellt wird. |
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