Immobilienlexikon - Bauamt

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Bauamt
Der Begriff Bauamt ist sehr weit verbreitet und in seiner Bezeichnung eigentlich sehr ungenau. Das Bauamt ist ein Bundes-, Landes- oder kommunales Amt, das sich mit den unterschiedlichsten Bauangelegenheiten beschäftigt. Das Bauamt wird oftmals auch als Bauamt bezeichnet, wobei man zwischen verschiedenen Bauämtern unterscheiden muss. Hier gibt es z.B. die Straßenbauämter oder auch die Hochbauämter.

 

 

Je nachdem, um welche Art des Amtes es sich handelt, übernimmt es hoheitliche und auch fiskalische Aufgaben. Plant man einen Bau, dann muss das jeweils zuständige Bauamt eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilen. Dies ist nicht nur bei Neubauten der Fall, sondern auch wenn es sich um bauliche Veränderungen an bestehenden Bauten handelt. Bauherrn müssen vor Beginn der Bauarbeiten diese Baugenehmigung beantragen, wobei auch die jeweiligen Baupläne eingereicht werden müssen. Mit dem Bau darf der Bauherr grundsätzlich erst dann anfangen, wenn die entsprechende Baugenehmigung durch das Bauamt vorliegt. Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, wird durch das Bauamt eine Bauabnahme durchgeführt, bei der eine sog. „Benützungsbewilligung“ erteilt wird.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon B  »  Bauamt