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Immobilienlexikon - Bauamt
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Bauamt
Der Begriff Bauamt ist sehr weit verbreitet und in seiner
Bezeichnung eigentlich sehr ungenau. Das Bauamt ist ein
Bundes-, Landes- oder kommunales Amt, das sich mit den
unterschiedlichsten Bauangelegenheiten beschäftigt. Das
Bauamt wird oftmals auch als Bauamt bezeichnet, wobei man
zwischen verschiedenen Bauämtern unterscheiden muss. Hier
gibt es z.B. die Straßenbauämter oder auch die Hochbauämter. |
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Je nachdem, um welche Art des Amtes es sich handelt,
übernimmt es hoheitliche und auch fiskalische Aufgaben.
Plant man einen Bau, dann muss das jeweils zuständige Bauamt
eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilen. Dies ist
nicht nur bei Neubauten der Fall, sondern auch wenn es sich
um bauliche Veränderungen an bestehenden Bauten handelt.
Bauherrn müssen vor Beginn der Bauarbeiten diese
Baugenehmigung beantragen, wobei auch die jeweiligen
Baupläne eingereicht werden müssen. Mit dem Bau darf der
Bauherr grundsätzlich erst dann anfangen, wenn die
entsprechende Baugenehmigung durch das Bauamt vorliegt. Sind
die Bauarbeiten abgeschlossen, wird durch das Bauamt eine
Bauabnahme durchgeführt, bei der eine sog.
„Benützungsbewilligung“ erteilt wird. |
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