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Immobilienlexikon - Bau- Kinderzulage
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Bau- Kinderzulage
Bis zum 1. Januar 2006 gab es die Bau-Kinderzulage, die
oftmals auch Baukindergeld genannt wurde. Heute gibt es
diese Zulage nicht mehr, die damals im Rahmen der
Eigenheimzulage gewährt wurde, sofern im beantragenden
Haushalt Kinder vorhanden waren. Pro Jahr gab es damals 800
Euro Bau-Kindergeldzulage und das über einen Zeitraum von
acht Jahren. Alle Familie, die die Eigenheimzulage
beantragten und in deren Haushalt Kinder unter 18 Jahren
lebten, hatten einen Anspruch auf die Bau-Kinderzulage. |
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Entschlossen sich die Kinder ab ihrem 18. Lebensjahr dann
eine Ausbildung zu beginnen, Wehr- oder Zivildienst zu
machen oder ein freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren,
dann wurde die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht. Um diese
finanziellen Zuwendungen jedoch bekommen zu können, mussten
die beantragenden Familie die Bedingungen der
Eigenheimzulage in den gesamten acht Jahren erfüllen. Auch
die Kinder mussten über den gesamten Zeitraum dem Haushalt
angehören. Wer im Jahr 2005 noch einen Antrag auf
Eigenheimzulage und Bau-Kinderzulage stellen und dabei auch
die Voraussetzungen erfüllen konnte, bekam die
Eigenheimzulage und das Baukindergeld noch über die gesamten
acht Jahre gezahlt. Jedes Jahr zum 15. März wurden diese
beiden Zulagen ausgezahlt. |
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