Immobilienlexikon - Bau- Kinderzulage

 
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Bau- Kinderzulage
Bis zum 1. Januar 2006 gab es die Bau-Kinderzulage, die oftmals auch Baukindergeld genannt wurde. Heute gibt es diese Zulage nicht mehr, die damals im Rahmen der Eigenheimzulage gewährt wurde, sofern im beantragenden Haushalt Kinder vorhanden waren. Pro Jahr gab es damals 800 Euro Bau-Kindergeldzulage und das über einen Zeitraum von acht Jahren. Alle Familie, die die Eigenheimzulage beantragten und in deren Haushalt Kinder unter 18 Jahren lebten, hatten einen Anspruch auf die Bau-Kinderzulage.

 

 

Entschlossen sich die Kinder ab ihrem 18. Lebensjahr dann eine Ausbildung zu beginnen, Wehr- oder Zivildienst zu machen oder ein freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren, dann wurde die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht. Um diese finanziellen Zuwendungen jedoch bekommen zu können, mussten die beantragenden Familie die Bedingungen der Eigenheimzulage in den gesamten acht Jahren erfüllen. Auch die Kinder mussten über den gesamten Zeitraum dem Haushalt angehören. Wer im Jahr 2005 noch einen Antrag auf Eigenheimzulage und Bau-Kinderzulage stellen und dabei auch die Voraussetzungen erfüllen konnte, bekam die Eigenheimzulage und das Baukindergeld noch über die gesamten acht Jahre gezahlt. Jedes Jahr zum 15. März wurden diese beiden Zulagen ausgezahlt.

 

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