Immobilienlexikon - Anliegergebühren

 
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Anliegergebühren
Mit dem Begriff Anliegergebühren ist nichts anderes zu verstehen, als die Erschließungskosten für ein Grundstück. Nach dem Gesetz muss jedes Grundstück vor der Bebauung erschlossen werden, bzw. es muss eine Erschließung gesichert sein. Für die Errichtung der Erschließungsanlagen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Sie stellt auch den Anliegern, also den Grundstückseigentümern, die Anliegergebühren in Rechnung, die eher als Erschließungsgebühren bekannt sind. Durch die zu erwirtschafteten Gelder werden dann z.B. Straßen und Grünanlagen im jeweiligen Baugebiet finanziert. Daneben wird auch der Bau von Spielplätzen durch die Anliegergebühren finanziert. In welcher Höhe sich die Anliegergebühren bewegen wird durch die Gemeindesatzung festgelegt. Dabei werden unterschiedliche Berechnungsarten zugrunde gelegt.

1. die Anliegergebühren können nach der Grundstücksbreite berechnet werden, die an der zu erschließenden Stelle liegt,

2. sie können sich nach der gesamten Grundstücksfläche berechnen

3. oder nach dem Maß und der Art der Nutzung des Grundstückes erfolgen.

 

 

Grundsätzlich müssen die jeweiligen Grundstückseigentümer 90 Prozent der gesamten Anliegerkosten selber tragen. Da dies keine unbedeutende Summe ist, sollten die Anliegergebühren bereits während des Grundstückskaufs Berücksichtigung finden. Auch im Bezug auf die Baufinanzierung spielen die Anliegergebühren bereits eine große Rolle.

 

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