|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon - Anliegergebühren
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Anliegergebühren
Mit dem Begriff Anliegergebühren ist nichts anderes zu
verstehen, als die Erschließungskosten für ein Grundstück.
Nach dem Gesetz muss jedes Grundstück vor der Bebauung
erschlossen werden, bzw. es muss eine Erschließung gesichert
sein. Für die Errichtung der Erschließungsanlagen ist die
jeweilige Gemeinde zuständig.
Sie stellt auch den Anliegern, also den
Grundstückseigentümern, die Anliegergebühren in Rechnung,
die eher als Erschließungsgebühren bekannt sind. Durch die
zu erwirtschafteten Gelder werden dann z.B. Straßen und
Grünanlagen im jeweiligen Baugebiet finanziert. Daneben wird
auch der Bau von Spielplätzen durch die Anliegergebühren
finanziert. In welcher Höhe sich die Anliegergebühren
bewegen wird durch die Gemeindesatzung festgelegt. Dabei
werden unterschiedliche Berechnungsarten zugrunde gelegt.
1. die Anliegergebühren können nach der Grundstücksbreite
berechnet werden, die an der zu erschließenden Stelle liegt,
2. sie können sich nach der gesamten Grundstücksfläche
berechnen
3. oder nach dem Maß und der Art der Nutzung des
Grundstückes erfolgen. |
|
|
|
|
|
|
|
Grundsätzlich müssen die jeweiligen Grundstückseigentümer 90
Prozent der gesamten Anliegerkosten selber tragen. Da dies
keine unbedeutende Summe ist, sollten die Anliegergebühren
bereits während des Grundstückskaufs Berücksichtigung
finden. Auch im Bezug auf die Baufinanzierung spielen die
Anliegergebühren bereits eine große Rolle. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z
»
Immobilienlexikon A
»
Anliegergebühren |
|
|
|