Immobilienlexikon - Agio

 
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Agio
Die Bezeichnung „Agio“ stammt aus dem Italienischen und bedeutet übersetzt „Aufzahlung“ oder „Aufgeld“. Das Agio ist das Gegenteil vom Disagio. Durch den Agio wird der Aufschlag auf den Nennwert bezeichnet. Dieser Aufschlag wird in der Regel in einer Prozentzahl angegeben, wobei es auch Kreditinstitute gibt, die ihn in Euro angeben. Das Agio ist in vielen Bereichen des Finanzwesens zu finden. So gibt es beispielsweise bei der Ausgabe von Wertpapieren ein Agio, das hier allerdings meist als Ausgabenaufschlag bezeichnet wird.

 

 

Damit setzt sich der Ausgabenpreis von Wertpapieren aus dem Nennwert und aus dem Agio zusammen. Daneben ist auch bei der Emission von Aktienemission das Agio zu finden. In diesem Bezug versteht man unter dem Agio die Kapitalrücklage der jeweiligen Aktiengesellschaft. So wird hier das Agio zu einem Teil Eigenkapitals, welches bilanziert werden kann. Bekannter ist das Agio aber bei Darlehen, denn hier ist es ein Aufschlag auf den Darlehens-Nominalbetrag, der mit der Darlehenssumme ausgezahlt wird.

 

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