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Immobilienlexikon - Agio
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Agio
Die Bezeichnung „Agio“ stammt aus dem Italienischen und
bedeutet übersetzt „Aufzahlung“ oder „Aufgeld“. Das Agio ist
das Gegenteil vom Disagio. Durch den Agio wird der Aufschlag
auf den Nennwert bezeichnet. Dieser Aufschlag wird in der
Regel in einer Prozentzahl angegeben, wobei es auch
Kreditinstitute gibt, die ihn in Euro angeben. Das Agio ist
in vielen Bereichen des Finanzwesens zu finden. So gibt es
beispielsweise bei der Ausgabe von Wertpapieren ein Agio,
das hier allerdings meist als Ausgabenaufschlag bezeichnet
wird. |
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Damit setzt sich der Ausgabenpreis von Wertpapieren aus dem
Nennwert und aus dem Agio zusammen. Daneben ist auch bei der
Emission von Aktienemission das Agio zu finden. In diesem
Bezug versteht man unter dem Agio die Kapitalrücklage der
jeweiligen Aktiengesellschaft. So wird hier das Agio zu
einem Teil Eigenkapitals, welches bilanziert werden kann.
Bekannter ist das Agio aber bei Darlehen, denn hier ist es
ein Aufschlag auf den Darlehens-Nominalbetrag, der mit der
Darlehenssumme ausgezahlt wird. |
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