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Immobilienlexikon - Abandon
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Abandon
Durch den Begriff „Abandon“ wird eine Abtretung bzw. eine
Zession beschrieben. Bei einer Abtretung werden Forderungen
und Rechte eines Gläubigers auf einen anderen Gläubiger
übertragen. Dabei wird der Gläubiger „Zedent“ und der neue
Gläubiger „Zessionar“ genannt. Handelt es sich um eine
Grundschuld, dann erübrigt die Abtretung einen neuen
Grundschuldeintrag im Grundbuch. Jedoch ist die Abtretung
der Grundschuld nur dann möglich, wenn die Gestaltung der
Grundschuld auch den Anforderungen des neuen Gläubigers
entspricht. |
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Anforderungen, die der Gläubiger stellen kann, beziehen sich
beispielweise auf den Zinssatz, auf die Vollstreckbarkeit
oder auch auf andere Nebenleistungen. Grundsätzlich muss bei
einer Abtretung nicht zwangsläufig die gesamte
Gläubigersumme übernommen werden. Somit ist auch die
Abtretung einer Teilsumme möglich. In diesem Fall ist von
einer Teilabtretung die Rede. Abtretungen sind aber auch in
vielen anderen Bereichen eine sinnvolle Möglichkeit zur
Absicherung. So werden regelmäßig auch Ansprüche und Rechte
aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen abgetreten.
Hier dient die Abtretung meist als Tilgung und dient
nebenbei der Stellung von Sicherheiten. |
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