Immobilienlexikon - Abandon

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Abandon
Durch den Begriff „Abandon“ wird eine Abtretung bzw. eine Zession beschrieben. Bei einer Abtretung werden Forderungen und Rechte eines Gläubigers auf einen anderen Gläubiger übertragen. Dabei wird der Gläubiger „Zedent“ und der neue Gläubiger „Zessionar“ genannt. Handelt es sich um eine Grundschuld, dann erübrigt die Abtretung einen neuen Grundschuldeintrag im Grundbuch. Jedoch ist die Abtretung der Grundschuld nur dann möglich, wenn die Gestaltung der Grundschuld auch den Anforderungen des neuen Gläubigers entspricht. 

 

 

Anforderungen, die der Gläubiger stellen kann, beziehen sich beispielweise auf den Zinssatz, auf die Vollstreckbarkeit oder auch auf andere Nebenleistungen. Grundsätzlich muss bei einer Abtretung nicht zwangsläufig die gesamte Gläubigersumme übernommen werden. Somit ist auch die Abtretung einer Teilsumme möglich. In diesem Fall ist von einer Teilabtretung die Rede. Abtretungen sind aber auch in vielen anderen Bereichen eine sinnvolle Möglichkeit zur Absicherung. So werden regelmäßig auch Ansprüche und Rechte aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen abgetreten. Hier dient die Abtretung meist als Tilgung und dient nebenbei der Stellung von Sicherheiten.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon A  »  Abandon