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Immobilienlexikon Zwischenabrechnung |
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Zwischenabrechnung
Jeder Vermieter kennt die Problematik, wenn ein Mieter
auszieht. Zum einen muss möglichst kurzfristig ein neuer
Mieter für die Wohnräume gefunden werden, der den eigenen
Vorstellungen entspricht. Andererseits müssen die Wohnräume
auf etwaige Mängel untersucht werden. Diese müssen dann
möglichst schnell behoben werden. Außerdem stellt sich die
Frage wer für die Kosten aufkommt. Hat der Mieter diese
Mängel schuldhaft verursacht muss er die Kosten tragen.
Ansonsten ist der Vermieter dazu verpflichtet die Mieträume
in einem geeigneten Zustand dem neuen Mieter zu überlassen.
Aber auch ansonsten möchten sich die beiden Parteien, also
der Vermieter und der ehemalige Mieter, finanziell klar
voneinander trennen. Das gilt also auch für die Nebenkosten. |
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Zwischenabrechnung |
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In der Regel ist dies aber nicht sofort möglich. Der
Vermieter benötigt dafür die Gesamtabrechnung für das
gesamte Gebäude. Also die Gesamtablesungen aller Wohnungen
für das Jahr. Erst nach dieser Abrechnung kann der Vermieter
mit dem ausgezogenen Mieter abrechnen. Der Vermieter ist
jedoch berechtigt von seinem ehemaligen Mieter einen
angemessenen Vorschuss für Gebühren und Auslagen zu
verlangen. Dieser Vorschuss wird dann mit der tatsächlichen
Zwischenabrechnung nach Ablauf des Jahres verrechnet. Beim
Kauf einer Immobilie verhält es sich etwas anders. Käufer
und Verkäufer sollten von ihrem Gas- oder Stromanbieter eine
Zwischenabrechnung am Tag der Übergabe vornehmen lassen. Nur
so kann gewährleistet werden, dass beide Parteien ihre
tatsächlichen Verbrauchskosten selber tragen. |
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