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Immobilienlexikon Zweitwohnungssteuer |
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Zweitwohnungssteuer
Mittlerweile haben immer mehr Menschen eine Zweitwohnung. Es
gibt dafür ganz unterschiedliche Gründe. Zum einen kann es
natürlich die Studentenwohnung sein. Der Student ist bei
seinen Eltern noch gemeldet, hat jedoch in dem Ort, in dem
er studiert, eine Zweitwohnung. Es kann sich jedoch auch um
eine Ferienwohnung handeln. Diese wird vor allem für die
Ferienzeit oder für verlängerte Wochenenden in dem Ferienort
genutzt. Aber auch Ehepaar, bei denen sich ein Partner, aus
geschäftlichen Gründen in der Woche in einem anderen Ort
aufhalten muss, haben oft eine Zweitwohnung. Das gibt dem
Rest der Familie die Möglichkeit in ihrer gewohnten Umgebung
zu bleiben. |
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Zweitwohnungssteuer |
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Oft wird diese Regelung nur als Übergangsmöglichkeit genutzt
bis die gesamte Familie sich für einen Wohnort einigt. In
der Regel ist dies der Ort wo der Erstverdiener seine Arbeit
hat. Die einzelnen Kommunen haben nun die Möglichkeit auf
diese Zweitwohnung eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Die
Kommunen können selber entscheiden ob sie diese
Zweitwohnungssteuer erheben möchten, oder nicht. Im
Bundesrecht ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Vor
allem Ferienregionen und größere Städte nutzen diese
Möglichkeit. Sie begründen diese Zweitwohnungssteuer damit,
dass bei Menschen mit einer Zweitwohnung eine besondere
Leistungsfähigkeit angenommen werden kann. Als Grundlage für
diese Steuer dient in der Regel die Kaltmiete. |
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Zweitwohnungssteuer |
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