Immobilienlexikon Zweitwohnungssteuer
 
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Zweitwohnungssteuer
Mittlerweile haben immer mehr Menschen eine Zweitwohnung. Es gibt dafür ganz unterschiedliche Gründe. Zum einen kann es natürlich die Studentenwohnung sein. Der Student ist bei seinen Eltern noch gemeldet, hat jedoch in dem Ort, in dem er studiert, eine Zweitwohnung. Es kann sich jedoch auch um eine Ferienwohnung handeln. Diese wird vor allem für die Ferienzeit oder für verlängerte Wochenenden in dem Ferienort genutzt. Aber auch Ehepaar, bei denen sich ein Partner, aus geschäftlichen Gründen in der Woche in einem anderen Ort aufhalten muss, haben oft eine Zweitwohnung. Das gibt dem Rest der Familie die Möglichkeit in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben.

 

 

 
Zweitwohnungssteuer

Oft wird diese Regelung nur als Übergangsmöglichkeit genutzt bis die gesamte Familie sich für einen Wohnort einigt. In der Regel ist dies der Ort wo der Erstverdiener seine Arbeit hat. Die einzelnen Kommunen haben nun die Möglichkeit auf diese Zweitwohnung eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Die Kommunen können selber entscheiden ob sie diese Zweitwohnungssteuer erheben möchten, oder nicht. Im Bundesrecht ist keine einheitliche Regelung vorgesehen. Vor allem Ferienregionen und größere Städte nutzen diese Möglichkeit. Sie begründen diese Zweitwohnungssteuer damit, dass bei Menschen mit einer Zweitwohnung eine besondere Leistungsfähigkeit angenommen werden kann. Als Grundlage für diese Steuer dient in der Regel die Kaltmiete.

 

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