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Immobilienlexikon Zweifamilienhaus |
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Zweifamilienhaus
Ein Haus, das aus zwei abgeschlossenen Wohneinheiten
besteht, von denen eine der Regel vom Eigentümer benutzt und
die andere vermietet ist, bezeichnet man als
Zweifamilienhaus. Beim Zweifamilienhaus kann es sich auch um
ein Doppelhaus auf einem Grundstück handeln. Besondere
Regeln bei der Finanzierung beachten müssen Bauherrn, die
bei der Finanzierung eines Zweifamilienhauses Schuldzinsen
in voller Höhe als Aufwand für die vermietete Wohnung
geltend machen wollen. Ein einheitliches auf dem Grundstück
abgesichertes Darlehen kann nach der neueren Rechtsprechung
nämlich nur dann ausschließlich dem vermieteten Teil
zugeordnet werden, wenn der Bauherr die für das
Zweifamilienhaus entstehenden Baukosten getrennt den
Wohnungen zuordnet. |
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