Immobilienlexikon Zweifamilienhaus
 
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Zweifamilienhaus
Ein Haus, das aus zwei abgeschlossenen Wohneinheiten besteht, von denen eine der Regel vom Eigentümer benutzt und die andere vermietet ist, bezeichnet man als Zweifamilienhaus. Beim Zweifamilienhaus kann es sich auch um ein Doppelhaus auf einem Grundstück handeln. Besondere Regeln bei der Finanzierung beachten müssen Bauherrn, die bei der Finanzierung eines Zweifamilienhauses Schuldzinsen in voller Höhe als Aufwand für die vermietete Wohnung geltend machen wollen. Ein einheitliches auf dem Grundstück abgesichertes Darlehen kann nach der neueren Rechtsprechung nämlich nur dann ausschließlich dem vermieteten Teil zugeordnet werden, wenn der Bauherr die für das Zweifamilienhaus entstehenden Baukosten getrennt den Wohnungen zuordnet.

 

 

 
 

 

 

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