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Immobilienlexikon Zwangsvollstreckung |
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Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung wird dann eingesetzt um die
Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner durchzusetzen.
In der Regel darf sie nur durch staatliche Stellen betrieben
werden. Eine eigenmächtige Durchsetzung dieser Forderung ist
rechtswidrig und wird als Selbstjustiz geahndet. Dies
bedeutet auch, dass eine Zwangsvollstreckung nur dann
zustande kommt, wenn das Gericht eine Klage auf Leistung
stattgibt. Sollte das Gericht im Erkenntnisverfahren jedoch
der Meinung sein, dass beide Parteien ihre Leistungen
bereits erfüllt haben, so kommt es nicht zu einer
Zwangsvollstreckung. Man unterscheidet hier zwischen der
Einzelzwangsvollstreckung und der Gesamtvollstreckung. Die
Einzelzwangsvollstreckung dient der Befriedigung einzelner
Gläubiger gegenüber dem Schuldner. Die Gesamtvollstreckung
dient der Befriedigung aller Gläubiger gegenüber dem
Schuldner. Außerdem unterscheidet man zwischen der
privatrechtlichen Zwangsvollstreckung und der
Zwangsvollstreckung im öffentlichen Recht. |
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Zwangsvollstreckung |
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Die Zwangsvollstreckung soll dazu dienen, dass der Schuldner
gezwungen wird seine Schulden an den Gläubiger zu zahlen.
Die Regel sieht aber anders aus. Wenn der Gläubiger bei
Gericht eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt hat, so hat er
mehrere Möglichkeiten diese durchzusetzen. Am meisten
verbreitet ist sicherlich die Lohnpfändung. Der Gläubiger
hat hier Möglichkeit einen Teil des Lohns zu pfänden. Bei
der Höhe des Betrages sind verschiedene Faktoren, wie Kinder
und Ehegatten zu berücksichtigen damit dem Schuldner und
seiner Familie noch genug Geld zum Leben bleibt. |
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Zwangsvollstreckung |
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