Immobilienlexikon Zwangsvollstreckung
 
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Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung wird dann eingesetzt um die Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner durchzusetzen. In der Regel darf sie nur durch staatliche Stellen betrieben werden. Eine eigenmächtige Durchsetzung dieser Forderung ist rechtswidrig und wird als Selbstjustiz geahndet. Dies bedeutet auch, dass eine Zwangsvollstreckung nur dann zustande kommt, wenn das Gericht eine Klage auf Leistung stattgibt. Sollte das Gericht im Erkenntnisverfahren jedoch der Meinung sein, dass beide Parteien ihre Leistungen bereits erfüllt haben, so kommt es nicht zu einer Zwangsvollstreckung. Man unterscheidet hier zwischen der Einzelzwangsvollstreckung und der Gesamtvollstreckung. Die Einzelzwangsvollstreckung dient der Befriedigung einzelner Gläubiger gegenüber dem Schuldner. Die Gesamtvollstreckung dient der Befriedigung aller Gläubiger gegenüber dem Schuldner. Außerdem unterscheidet man zwischen der privatrechtlichen Zwangsvollstreckung und der Zwangsvollstreckung im öffentlichen Recht.

 

 

 
Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung soll dazu dienen, dass der Schuldner gezwungen wird seine Schulden an den Gläubiger zu zahlen. Die Regel sieht aber anders aus. Wenn der Gläubiger bei Gericht eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt hat, so hat er mehrere Möglichkeiten diese durchzusetzen. Am meisten verbreitet ist sicherlich die Lohnpfändung. Der Gläubiger hat hier Möglichkeit einen Teil des Lohns zu pfänden. Bei der Höhe des Betrages sind verschiedene Faktoren, wie Kinder und Ehegatten zu berücksichtigen damit dem Schuldner und seiner Familie noch genug Geld zum Leben bleibt.

 

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