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Zwangsverwalter
Viele Gläubiger warten eine lange Zeit, ohne große Hoffnung,
um ihr Geld vom Schuldner zu bekommen. Damit dies auf lange
Sicht doch passiert, sind die Gerichte immer häufiger
gefragt um Lösungen für diese Schuld-Probleme zu finden.
Eine Möglichkeit ist die Zwangsverwaltung. Es handelt sich
hierbei um eine Einzelzwangsvollstreckung, im Gegensatz zur
Insolvenz, der Gesamtzwangsvollstreckung. Es wird in das
unbewegliche Vermögen, also beispielsweise bebaute und
unbebaute Grundstücke vollstreckt und soll der Erhaltung
dienen. |
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Zwangsverwalter |
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Um die Zwangsverwaltung durchzuführen, wird ein
Zwangsverwalter ernannt. Dem Schuldner wird die
Verwaltungsbefugnis entzogen und auf den Zwangsverwalter
übertragen. Eigentümer bleibt jedoch der Schuldner, es wird
ihm aber die Nutzung des Grundstücks entzogen. Die Aufgabe
des Zwangsverwalters ist es nun aus den laufenden Einnahmen
die Ausgaben zu decken und Überschüsse nach den Regeln des
Verfahrens zu decken. Dabei werden vor der Verteilung der
Erträge an die Gläubiger noch die Aufwendungen des
Zwangsverwalter, seine Vergütung und die Kosten des
Verfahrens abgezogen. Die Anordnung dieser Verteilung
erfolgt nach dem Antrag des Gläubigers. Der Zwangsverwalter
muss über die nötigen Qualifikationen für die
Zwangsverwaltung verfügen. Er ist an die vom Gericht
erteilten Weisungen gebunden und wird auch vom Gericht
bestellt. Er erhält dabei eine angemessene Vergütung, die in
der Zwangsverwalterverordnung festgelegt ist. |
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