Immobilienlexikon Zwangsverwalter
 
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Zwangsverwalter
Viele Gläubiger warten eine lange Zeit, ohne große Hoffnung, um ihr Geld vom Schuldner zu bekommen. Damit dies auf lange Sicht doch passiert, sind die Gerichte immer häufiger gefragt um Lösungen für diese Schuld-Probleme zu finden. Eine Möglichkeit ist die Zwangsverwaltung. Es handelt sich hierbei um eine Einzelzwangsvollstreckung, im Gegensatz zur Insolvenz, der Gesamtzwangsvollstreckung. Es wird in das unbewegliche Vermögen, also beispielsweise bebaute und unbebaute Grundstücke vollstreckt und soll der Erhaltung dienen.

 

 

 
Zwangsverwalter

Um die Zwangsverwaltung durchzuführen, wird ein Zwangsverwalter ernannt. Dem Schuldner wird die Verwaltungsbefugnis entzogen und auf den Zwangsverwalter übertragen. Eigentümer bleibt jedoch der Schuldner, es wird ihm aber die Nutzung des Grundstücks entzogen. Die Aufgabe des Zwangsverwalters ist es nun aus den laufenden Einnahmen die Ausgaben zu decken und Überschüsse nach den Regeln des Verfahrens zu decken. Dabei werden vor der Verteilung der Erträge an die Gläubiger noch die Aufwendungen des Zwangsverwalter, seine Vergütung und die Kosten des Verfahrens abgezogen. Die Anordnung dieser Verteilung erfolgt nach dem Antrag des Gläubigers. Der Zwangsverwalter muss über die nötigen Qualifikationen für die Zwangsverwaltung verfügen. Er ist an die vom Gericht erteilten Weisungen gebunden und wird auch vom Gericht bestellt. Er erhält dabei eine angemessene Vergütung, die in der Zwangsverwalterverordnung festgelegt ist. 

 

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