Immobilienlexikon Zwangsversteigerung
 
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Zwangsversteigerung
Immer mehr Mieter möchten die finanzielle und materielle Sicherheit eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung nutzen. Dabei stellt sich die Frage ob man seine Traumimmobilie selber bauen sollte oder aber ein bereits vorhandenes Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen sollte. Dies könnte man dann nach und nach auch nach seinen eigenen Wünschen umbauen und hätte sich den vielen Ärger beim Bau gespart. Eine interessante Alternative hierzu zählt auch ein geeignetes Objekt bei einer Zwangsversteigerung zu ersteigern. Denn in der Regel können diese Objekte zu einem niedrigeren Wert als dem Verkehrswert ersteigert werden.

 

 

 
Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerungen werden immer vom Amtsgericht durchgeführt. Dabei ist das Amtsgericht zuständig in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt. Wer sich für ein Objekt aus einer Zwangsversteigerung interessiert, sollte sich deshalb entweder in den Tageszeitungen oder beim Amtsgericht selber nach den Versteigerungsterminen erkundigen. Der Interessent hat vor diesem Termin die Möglichkeit das Objekt auf Lage und Zustand zu prüfen und Informationen einzuholen. Dies ist auch ratsam, denn beim Versteigerungstermin selber gibt es dafür nicht mehr viel Zeit. Die Bietzeit für eine Zwangsversteigerung ist festgelegt und liegt zwischen 30 und 60 Minuten. Sollte der Interessent den Zuschlag für das Objekt erhalten haben, so muss er direkt vor Ort eine Anzahlung machen. Dies kann sowohl durch Barzahlung als auch durch einen Scheck erfolgen.

 

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