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Zwangsversteigerung
Immer mehr Mieter möchten die finanzielle und materielle
Sicherheit eines eigenen Hauses oder einer Eigentumswohnung
nutzen. Dabei stellt sich die Frage ob man seine
Traumimmobilie selber bauen sollte oder aber ein bereits
vorhandenes Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen sollte.
Dies könnte man dann nach und nach auch nach seinen eigenen
Wünschen umbauen und hätte sich den vielen Ärger beim Bau
gespart. Eine interessante Alternative hierzu zählt auch ein
geeignetes Objekt bei einer Zwangsversteigerung zu
ersteigern. Denn in der Regel können diese Objekte zu einem
niedrigeren Wert als dem Verkehrswert ersteigert werden. |
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Zwangsversteigerung |
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Zwangsversteigerungen werden immer vom Amtsgericht
durchgeführt. Dabei ist das Amtsgericht zuständig in dessen
Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt. Wer sich für ein
Objekt aus einer Zwangsversteigerung interessiert, sollte
sich deshalb entweder in den Tageszeitungen oder beim
Amtsgericht selber nach den Versteigerungsterminen
erkundigen. Der Interessent hat vor diesem Termin die
Möglichkeit das Objekt auf Lage und Zustand zu prüfen und
Informationen einzuholen. Dies ist auch ratsam, denn beim
Versteigerungstermin selber gibt es dafür nicht mehr viel
Zeit. Die Bietzeit für eine Zwangsversteigerung ist
festgelegt und liegt zwischen 30 und 60 Minuten. Sollte der
Interessent den Zuschlag für das Objekt erhalten haben, so
muss er direkt vor Ort eine Anzahlung machen. Dies kann
sowohl durch Barzahlung als auch durch einen Scheck
erfolgen. |
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