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Zwangsräumung
Wenn ein Mieter seinen Mietzins nicht pünktlich zahlt, ist
der damit verbundene Ärger beim Vermieter groß. Denn auch er
muss seine monatlichen Fixkosten begleichen und hat den
Mietzins seines Mieters bei seiner Kalkulation mit
eingerechnet. So lange der Mieter nur zähflüssig zahlt, sind
dem Vermieter die Hände gebunden und er hat nicht viel
rechtliche Vorgehensweisen gegenüber dem Mieter. Sollte
dieser jedoch gar keine Miete mehr zahlen, so hat der
Vermieter die Möglichkeit gegenüber seinem Mieter einen
Titel zu erwirken. |
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Zwangsräumung |
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Dieser Titel, der nur vom
Gericht ausgestellt werden kann, ermöglicht es dem Vermieter
eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Mieter zu erwirken.
Durch diesen Räumungstitel ist der Mieter dazu verpflichtet
die Wohnung zu räumen. Ist der Mieter dazu nicht bereit, so
kann der Vermieter eine Zwangsräumung beantragen. Diese wird
durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen. Dieser
Gerichtsvollzieher ist dazu berechtigt Schlösser der Wohnung
auszutauschen und den Mieter aus der Wohnung zu setzen. In
wenigen, begründeten Fällen kann der Mieter einen
Vollstreckungsschutz beantragen. Die Kosten für die
Zwangsräumung hat in jedem Fall der Vermieter zu tragen.
Außerdem hat er nach Auszug des Mieters oft noch hohe
Reparatur- und Sanierungskosten um die Wohnung wieder in
einen akzeptablen Zustand zu bringen. Diese Kosten beim
ehemaligen Mieter einzutreiben, scheitert aber oftmals an
dessen Vermögendlosigkeit. |
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