Immobilienlexikon Zwangsräumung
 
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Zwangsräumung
Wenn ein Mieter seinen Mietzins nicht pünktlich zahlt, ist der damit verbundene Ärger beim Vermieter groß. Denn auch er muss seine monatlichen Fixkosten begleichen und hat den Mietzins seines Mieters bei seiner Kalkulation mit eingerechnet. So lange der Mieter nur zähflüssig zahlt, sind dem Vermieter die Hände gebunden und er hat nicht viel rechtliche Vorgehensweisen gegenüber dem Mieter. Sollte dieser jedoch gar keine Miete mehr zahlen, so hat der Vermieter die Möglichkeit gegenüber seinem Mieter einen Titel zu erwirken.

 

 

 
Zwangsräumung

Dieser Titel, der nur vom Gericht ausgestellt werden kann, ermöglicht es dem Vermieter eine Zwangsvollstreckung gegenüber dem Mieter zu erwirken. Durch diesen Räumungstitel ist der Mieter dazu verpflichtet die Wohnung zu räumen. Ist der Mieter dazu nicht bereit, so kann der Vermieter eine Zwangsräumung beantragen. Diese wird durch einen Gerichtsvollzieher vollzogen. Dieser Gerichtsvollzieher ist dazu berechtigt Schlösser der Wohnung auszutauschen und den Mieter aus der Wohnung zu setzen. In wenigen, begründeten Fällen kann der Mieter einen Vollstreckungsschutz beantragen. Die Kosten für die Zwangsräumung hat in jedem Fall der Vermieter zu tragen. Außerdem hat er nach Auszug des Mieters oft noch hohe Reparatur- und Sanierungskosten um die Wohnung wieder in einen akzeptablen Zustand zu bringen. Diese Kosten beim ehemaligen Mieter einzutreiben, scheitert aber oftmals an dessen Vermögendlosigkeit.

 

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