Immobilienlexikon Zwangshypothek
 
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Zwangshypothek
Hypotheken sind Schulden des Immobilien Eigentümers, die im Grundbuch eingetragen werden. Zwangshypotheken werden für den Gläubiger des Eigentümers eingetragen. Sie dienen lediglich einer Sicherungsmaßnahme und einer Rangsicherung für den Gläubiger. Sie gehört somit zu einer Art der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Grundvoraussetzung einer Zwangshypothek ist eine bestehende Forderung von mindestens 750,-- €. Um die Summe zu erreichen, können auch mehrere Gläubiger ihre Forderungen zusammenfassen. Der Gläubiger muss, um eine Zwangshypothek eingetragen zu bekommen, seine Forderung vor einer Vollstreckungsbehörde geltend machen. Dafür bekommt er einen so genannten Titel zugesprochen.

 

 

 
Zwangshypothek

Die Vollstreckungsbehörde richtet dann diese Forderung an das Grundbuchamt weiter. Diese trägt die Zwangshypothek in das Grundbuch ein. Das Grundbuchamt wird somit als Vollstreckungsorgan tätig. Sollte die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert werden, bekommt der Gläubiger sein Geld nach der eingetragenen Rangfolge. Das bedeutet, dass der Erlös der Immobilie auf alle Gläubiger verteilt wird. Dabei bekommen vorrangige Gläubiger ihre Schulden in vollem Umfang bezahlt und es kann durchaus passieren, dass nachrangige Gläubiger nichts bekommen. Eine Zwangshypothek kann nur dann eingetragen werden, wenn der Schuldner auch wirklich Eigentümer der Immobilie ist. Bei Teileigentum wird die Zwangshypothek auch nur auf den Anteil des Schuldner eingetragen. Eine Zwangshypothek soll verhindern, dass der Schuldner seine Immobilie veräußert und der Gläubiger leer ausgeht.

 

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