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Immobilienlexikon Zwangshypothek |
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Zwangshypothek
Hypotheken sind Schulden des Immobilien Eigentümers, die im
Grundbuch eingetragen werden. Zwangshypotheken werden für
den Gläubiger des Eigentümers eingetragen. Sie dienen
lediglich einer Sicherungsmaßnahme und einer Rangsicherung
für den Gläubiger. Sie gehört somit zu einer Art der
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.
Grundvoraussetzung einer Zwangshypothek ist eine bestehende
Forderung von mindestens 750,-- €. Um die Summe zu
erreichen, können auch mehrere Gläubiger ihre Forderungen
zusammenfassen. Der Gläubiger muss, um eine Zwangshypothek
eingetragen zu bekommen, seine Forderung vor einer
Vollstreckungsbehörde geltend machen. Dafür bekommt er einen
so genannten Titel zugesprochen. |
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Zwangshypothek |
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Die Vollstreckungsbehörde richtet dann diese Forderung an
das Grundbuchamt weiter. Diese trägt die Zwangshypothek in
das Grundbuch ein. Das Grundbuchamt wird somit als
Vollstreckungsorgan tätig. Sollte die Immobilie verkauft
oder zwangsversteigert werden, bekommt der Gläubiger sein
Geld nach der eingetragenen Rangfolge. Das bedeutet, dass
der Erlös der Immobilie auf alle Gläubiger verteilt wird.
Dabei bekommen vorrangige Gläubiger ihre Schulden in vollem
Umfang bezahlt und es kann durchaus passieren, dass
nachrangige Gläubiger nichts bekommen. Eine Zwangshypothek
kann nur dann eingetragen werden, wenn der Schuldner auch
wirklich Eigentümer der Immobilie ist. Bei Teileigentum wird
die Zwangshypothek auch nur auf den Anteil des Schuldner
eingetragen. Eine Zwangshypothek soll verhindern, dass der
Schuldner seine Immobilie veräußert und der Gläubiger leer
ausgeht. |
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