|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Zinsen |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Zinsen
Unter Zinsen versteht man das Entgelt, das der Schuldner dem
Gläubiger zur Überlassung von Finanzgut zahlt. Zinsen können
aber auch für das Überlassen von Sachgut anfallen. Der
Schuldner und der Gläubiger unterzeichnen beide einen
Vertrag, in dem die Höhe der Zinsen und der Zeitraum der
Überlassung festgehalten werden. Das können Mietverträge
oder auch Darlehensverträge sein. Dabei unterliegen die
Zinsen gewissen Schwankungen der Marktwirtschaft. Er
errechnet sich aus Angebot und Nachfrage. Die Zinsen stehen
einmal für den Zinssatz, das ist der angegebene Prozentsatz
für eine bestimmte Zeit. Auf der anderen Seite stehen sie
für den Zinsbetrag. Das ist der tatsächlich zu zahlende
Geldbetrag. Wenn ein Käufer einer Immobilie bei einem
Geldinstitut ein Darlehen aufnimmt um die Immobilie zu
finanzieren, so handelt es sich um einen Darlehensvertrag. |
|
|
|
|
|
|
|
Zinsen |
|
Der Käufer sollte die einzelnen Institute und ihre
Konditionen gut prüfen, da große Unterschiede in der
Verzinsung liegen können. Dabei sollte der Käufer die Höhe
des Darlehens und seine Laufzeit berücksichtigen. Denn diese
beiden Faktoren können maßgeblich sein. Möchte ein Mieter
einen Wohnraum mieten, so handelt es sich um die Überlassung
eines Sachgutes. Hier fallen Mietzinsen an. Auch hier sollte
der Mieter die Preises des Wohnraums miteinander
vergleichen. Wobei hier die Lage und der Zustand maßgebend
sind. Von dem Mietzins ist der Pachtzins zu unterscheiden.
Der Mieter hat hier die Möglichkeit den gemieteten Wohnraum
nicht nur für private Zwecke zu nutzen, sondern er kann ihn
auch bewirtschaften. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon Z •
Zinsen |
|
|
|