Immobilienlexikon Zinsen
 
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Zinsen
Unter Zinsen versteht man das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger zur Überlassung von Finanzgut zahlt. Zinsen können aber auch für das Überlassen von Sachgut anfallen. Der Schuldner und der Gläubiger unterzeichnen beide einen Vertrag, in dem die Höhe der Zinsen und der Zeitraum der Überlassung festgehalten werden. Das können Mietverträge oder auch Darlehensverträge sein. Dabei unterliegen die Zinsen gewissen Schwankungen der Marktwirtschaft. Er errechnet sich aus Angebot und Nachfrage. Die Zinsen stehen einmal für den Zinssatz, das ist der angegebene Prozentsatz für eine bestimmte Zeit. Auf der anderen Seite stehen sie für den Zinsbetrag. Das ist der tatsächlich zu zahlende Geldbetrag. Wenn ein Käufer einer Immobilie bei einem Geldinstitut ein Darlehen aufnimmt um die Immobilie zu finanzieren, so handelt es sich um einen Darlehensvertrag.

 

 

 
Zinsen

Der Käufer sollte die einzelnen Institute und ihre Konditionen gut prüfen, da große Unterschiede in der Verzinsung liegen können. Dabei sollte der Käufer die Höhe des Darlehens und seine Laufzeit berücksichtigen. Denn diese beiden Faktoren können maßgeblich sein. Möchte ein Mieter einen Wohnraum mieten, so handelt es sich um die Überlassung eines Sachgutes. Hier fallen Mietzinsen an. Auch hier sollte der Mieter die Preises des Wohnraums miteinander vergleichen. Wobei hier die Lage und der Zustand maßgebend sind. Von dem Mietzins ist der Pachtzins zu unterscheiden. Der Mieter hat hier die Möglichkeit den gemieteten Wohnraum nicht nur für private Zwecke zu nutzen, sondern er kann ihn auch bewirtschaften.

 

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