Immobilienlexikon Zinsbindungsfrist
 
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Zinsbindungsfrist
Die Zinsbindungsfrist beschreibt den Zeitraum, für den ein langfristiges Darlehen zu vorher festgelegten Zinskonditionen gilt. Gängige Zinsbindungsfristen sind 5, 8, 10 oder maximal 15 Jahre, in denen die Zinskonditionen nicht geändert werden können. Eine Faustregel besagt, dass eine längere Zinsbindungsfrist auch höhere Zinsen zur Folge haben. In seltenen Fällen, in denen genau das Gegenteilen gilt, spricht man von der inversen Zinsstruktur.

 

 

 
Zinsbindungsfrist

Wenn der Käufer einer Immobilie mit einem Kreditinstitut ein Darlehen vereinbart, so sind in diesem Vertrag sowohl die Höhe des Darlehens als auch die Höhe der zu zahlenden Zinsen vereinbart. Diesen fest gelegten Zinssatz für die Zeit des Darlehens nennt man Zinsbindungsfrist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Festzinsdarlehen. Die Zinsbindungsfristen können unterschiedlich lang sein. Üblicherweise liegen sie bei fünf, zehn oder fünfzehn Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit muss mit einem neuen Vertrag eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden. Mit zunehmender Zinsbindungsdauer steigt im allgemeinen der Zins. Während dieser Zinsbindungsfrist ist eine Kündigung unmöglich. Nur bei einer Frist von mehr als zehn Jahren kann bei Einhaltung einer Kündigungszeit von sechs Monaten der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Der Anleger sollte bei der Länge seines Darlehens die Höhe der Zinsen auf dem Markt beobachten. Bewegen sich die Zinsen in einem höheren Bereich, so ist es ratsam eine kürzere Zinsbindungsfrist zu vereinbaren. Denn es ist davon auszugehen, dass die Zinsen im Laufe der Zeit wieder sinken. Bei niedrigen Zinsen dagegen sollte ein möglichst langfristiges Darlehen vereinbart werden. Aufgrund der gleichbleibenden Raten sinkt während der Laufzeit die Zinslast. Gleichzeitig steigt die Höhe der Tilgung des Darlehens. Die Zinsbindungsfrist gibt dem Darlehensnehmer die Möglichkeit seine Finanzierung auf lange Sicht wegen der festen Beträge zu planen.

 

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