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Zinsbindungsfrist
Die Zinsbindungsfrist beschreibt den Zeitraum, für den ein
langfristiges Darlehen zu vorher festgelegten
Zinskonditionen gilt. Gängige Zinsbindungsfristen sind 5, 8,
10 oder maximal 15 Jahre, in denen die Zinskonditionen nicht
geändert werden können. Eine Faustregel besagt, dass eine
längere Zinsbindungsfrist auch höhere Zinsen zur Folge
haben. In seltenen Fällen, in denen genau das Gegenteilen
gilt, spricht man von der inversen Zinsstruktur. |
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Zinsbindungsfrist |
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Wenn der
Käufer einer Immobilie mit einem Kreditinstitut ein Darlehen
vereinbart, so sind in diesem Vertrag sowohl die Höhe des
Darlehens als auch die Höhe der zu zahlenden Zinsen
vereinbart. Diesen fest gelegten Zinssatz für die Zeit des
Darlehens nennt man Zinsbindungsfrist. Es handelt sich in
diesem Fall um ein Festzinsdarlehen. Die Zinsbindungsfristen
können unterschiedlich lang sein. Üblicherweise liegen sie
bei fünf, zehn oder fünfzehn Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit
muss mit einem neuen Vertrag eine Anschlussfinanzierung
vereinbart werden. Mit zunehmender Zinsbindungsdauer steigt
im allgemeinen der Zins. Während dieser Zinsbindungsfrist
ist eine Kündigung unmöglich. Nur bei einer Frist von mehr
als zehn Jahren kann bei Einhaltung einer Kündigungszeit von
sechs Monaten der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Der
Anleger sollte bei der Länge seines Darlehens die Höhe der
Zinsen auf dem Markt beobachten. Bewegen sich die Zinsen in
einem höheren Bereich, so ist es ratsam eine kürzere
Zinsbindungsfrist zu vereinbaren. Denn es ist davon
auszugehen, dass die Zinsen im Laufe der Zeit wieder sinken.
Bei niedrigen Zinsen dagegen sollte ein möglichst
langfristiges Darlehen vereinbart werden. Aufgrund der
gleichbleibenden Raten sinkt während der Laufzeit die
Zinslast. Gleichzeitig steigt die Höhe der Tilgung des
Darlehens. Die Zinsbindungsfrist gibt dem Darlehensnehmer
die Möglichkeit seine Finanzierung auf lange Sicht wegen der
festen Beträge zu planen. |
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Zinsbindungsfrist |
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