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Immobilienlexikon Zinsabschlagsteuer |
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Zinsabschlagsteuer
Wenn jemand sein Erspartes bei einem Geldinstitut auf ein
Sparkonto einzahlt, bekommt er dafür Zinsen. Die Höhe der
Zinsen schwankt je nach Höhe und Art der Sparform. Der
Sparer muss diese Zinsen jedoch versteuern. Dabei hat jeder
Sparer einen Freibetrag. Dieser so genannte
Sparerpauschbetrag beträgt für 801,-- Euro pro Jahr und
Person. Er muss jedoch durch einen Freistellungsauftrag für
Kapitalerträge beim Geldinstitut eingereicht werden. Der
Sparer muss also für diesen Betrag keine Steuern zahlen.
Sollten seine Zinsen jedoch höher ausfallen, so muss er für
die Differenz eine so genannte Zinsabschlagsteuer zahlen.
Sie beträgt bei Kapitalforderungen zwischen 30% und 35% und
fließt zur Hälfte dem Bund und den Ländern zu. Ab 2009 nennt
sich diese Steuer Abgeltungssteuer. Es ist eine spezielle
Form der Kapitalertragssteuer. |
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Zinsabschlagsteuer |
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Die Zinsabschlagsteuer, bzw. Abgeltungssteuer wird vom
jeweiligen kontoführenden Geldinstitut direkt an das
Finanzamt gezahlt. Der Anleger kann diesen Betrag wieder
zurückfordern. Dies geschieht durch die nächste
Lohnsteuererklärung im Rahmen seiner Freibeträge für
Kapitaleinkünfte. Es handelt sich hierbei nicht um
eigenständige Steuern, sondern um eine besondere Form der
Einkommenssteuer. Es ist eine Steuervorauszahlung. Die
Zinsabschlagsteuer müssen nur Anleger zahlen deren Wohnsitz
in Deutschland ist. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat,
muss nur dann Zinsabschlagsteuer zahlen, wenn Geschäfte in
Deutschland getätigt werden. |
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