Zins- und Tilgungsverrechnung
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Zins- und Tilgungsverrechnung
Je nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich kann die Bank die Zins- und Tilgungsrate einziehen. Der Effektivzins und die Kostenbelastung können für Bauherren umso stärker wachsen, je häufiger die Zinszahlung erfolgt. Denn so fehlen dem Bauherrn vorzeitig Finanzmittel. Die bis dahin angesammelten Gelder ließen sich bei jährlicher Zahlung anlegen und dahingehend Guthabenzinsen erwirtschaften. Auf den Tag genau sollten Tilgungszahlungen von der Bank mit der Restschuld verrechnet werden. Dass der Kreditnehmer nicht noch Zinsen auf einen Darlehensanteil zahlt, der bereits zurückgezahlt wurde, kann so ausgeschlossen werden.

 

 

 
 

 

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon Z  •  Zins- und Tilgungsverrechnung