Durch den Zeitmietvertrag hat
der Vermieter die Möglichkeit, die Überlassung des Wohnraums
an den Mieter zeitlich zu begrenzen. Diese Form des
Mietvertrags bringt für den Vermieter den Vorteil mit sich,
dass das Mietverhältnis automatisch zum vereinbarten
Zeitpunkt endet, ohne dass eine gesonderte Kündigung
notwendig wird.
In einigen Fällen kann sich ein Zeitmietvertrag aber auch
automatisch in ein unbefristetes Mietverhältnis umwandeln.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es der Vermieter
beim Abschluss des Zeitmietvertrags unterlässt, den
zukünftigen Mieter schriftlich über die Gründe der
zeitlichen
Begrenzung in Kenntnis zu setzen. Bei Verstößen gegen diese
Formvorschrift oder bei Angabe nicht zulässiger Gründe
ergibt sich ein unbefristetes Mietverhältnis.