Immobilienlexikon Zeichnungsfrist
 
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Zeichnungsfrist
Wenn Wertpapiere das erste Mal in Umlauf gebracht werden, so nennt sich der Herausgeber dieser Wertpapiere Emittent. Dabei kann es sich sowohl um ein Unternehmen, den Staat oder andere Institutionen handeln. Bei diesen Wertpapieren kann es sich um Aktien oder Anleihen handeln. Der Emittent legt bei diesen neuen Wertpapieren eine Zeitspanne fest, in der sie gezeichnet werden können. Zeichnen bedeutet dabei, dass der Anleger eine schriftliche Erklärung auf dem Zeichnungsschein abgibt um einen vorab vereinbarten Betrag neuer Wertpapiere zu übernehmen. Diese Frist nennt man Zeichnungsfrist. Die Länge dieser Frist ist auf dem Zeichnungsschein anzugeben. Vor dem Börsengang eines Unternehmens wird beispielsweise eine Zeichnungsfrist gesetzt, in der interessierte Investoren die jungen Aktien zeichnen können.

 

 

 
Zeichnungsfrist

Die Anleger geben dabei ihre Kaufverträge bei der Wertpapieremission ab. Dadurch hoffen diese Investoren auf Zuteilung der Aktien. Diese einstweiligen Willenserklärungen aller Investoren werden in einem Orderbuch erfasst. Sie verpflichten sich dadurch zum Kauf einer gewissen Anzahl von Aktien. Sollte dabei eine höhere Nachfragen an Aktien bestehen als das Angebot es hergibt, so kann die Zeichnungsfrist vorzeitig beendet werden. In bestimmten Fällen kann sie jedoch auch verlängert werden. In der Regel dauert die Frist ein bis zwei Wochen. Sie wird auch Bookbuilding-Phase genannt. Erst nach Ablauf der Zeichnungsfrist veröffentlich der Emittent den Emissionskurs.

 

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