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Zeichnungsfrist
Wenn Wertpapiere das erste Mal in Umlauf gebracht werden, so
nennt sich der Herausgeber dieser Wertpapiere Emittent.
Dabei kann es sich sowohl um ein Unternehmen, den Staat oder
andere Institutionen handeln. Bei diesen Wertpapieren kann
es sich um Aktien oder Anleihen handeln. Der Emittent legt
bei diesen neuen Wertpapieren eine Zeitspanne fest, in der
sie gezeichnet werden können. Zeichnen bedeutet dabei, dass
der Anleger eine schriftliche Erklärung auf dem
Zeichnungsschein abgibt um einen vorab vereinbarten Betrag
neuer Wertpapiere zu übernehmen. Diese Frist nennt man
Zeichnungsfrist. Die Länge dieser Frist ist auf dem
Zeichnungsschein anzugeben. Vor dem Börsengang eines
Unternehmens wird beispielsweise eine Zeichnungsfrist
gesetzt, in der interessierte Investoren die jungen Aktien
zeichnen können. |
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Zeichnungsfrist |
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Die Anleger geben dabei ihre Kaufverträge bei der
Wertpapieremission ab. Dadurch hoffen diese Investoren auf
Zuteilung der Aktien. Diese einstweiligen Willenserklärungen
aller Investoren werden in einem Orderbuch erfasst. Sie
verpflichten sich dadurch zum Kauf einer gewissen Anzahl von
Aktien. Sollte dabei eine höhere Nachfragen an Aktien
bestehen als das Angebot es hergibt, so kann die
Zeichnungsfrist vorzeitig beendet werden. In bestimmten
Fällen kann sie jedoch auch verlängert werden. In der Regel
dauert die Frist ein bis zwei Wochen. Sie wird auch
Bookbuilding-Phase genannt. Erst nach Ablauf der
Zeichnungsfrist veröffentlich der Emittent den
Emissionskurs. |
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