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Immobilienlexikon Zahlungsverzug |
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Zahlungsverzug
Wenn ein Schuldner nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der
Rechnung beziehungsweise des in der Rechnung ausgewiesenen
Fälligkeitstermins nicht gezahlt hat, kommt er seit
Inkrafttreten des „Gesetzes zur Beschleunigung fälliger
Zahlungen“ automatisch in Verzug. Diese 30-Tage-Frist wird
durch eine eventuelle zusätzliche Mahnung nicht tangiert.
Dass der Verzug mit der Mahnung auch vor Ablauf jener
30-Tage-Frist einsetzt, kann allerdings in einem Vertrag
abweichend von der neuen Regelung vereinbart werden. |
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Zahlungsverzug |
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Nach wie vor tritt Verzug bereits ein, wenn die Zahlung zu
einem dieser Termine nicht erfolgt, insofern es sich um
Schuldverhältnisse handelt, die zu wiederkehrenden Zahlungen
an bestimmten Kalendertagen verpflichten. In Höhe von
nunmehr 5% über dem Basiszinssatz, der von der Bundesbank in
dritteljährlichen Abständen (1.1, 1.5 und 1.9) an die
Entwicklung des Zinssatzes für längerfristige
Refinanzierungsgeschäfte (einem der Leitzinsen der
Europäischen Zentralbank) angeglichen wird, entstehen
Verzugszinsen. |
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