Immobilienlexikon Zahlungsverzug
 
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Zahlungsverzug
Wenn ein Schuldner nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung beziehungsweise des in der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermins nicht gezahlt hat, kommt er seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ automatisch in Verzug. Diese 30-Tage-Frist wird durch eine eventuelle zusätzliche Mahnung nicht tangiert. Dass der Verzug mit der Mahnung auch vor Ablauf jener 30-Tage-Frist einsetzt, kann allerdings in einem Vertrag abweichend von der neuen Regelung vereinbart werden.

 

 

 
Zahlungsverzug

Nach wie vor tritt Verzug bereits ein, wenn die Zahlung zu einem dieser Termine nicht erfolgt, insofern es sich um Schuldverhältnisse handelt, die zu wiederkehrenden Zahlungen an bestimmten Kalendertagen verpflichten. In Höhe von nunmehr 5% über dem Basiszinssatz, der von der Bundesbank in dritteljährlichen Abständen (1.1, 1.5 und 1.9) an die Entwicklung des Zinssatzes für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (einem der Leitzinsen der Europäischen Zentralbank) angeglichen wird, entstehen Verzugszinsen.

 

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