Immobilienlexikon Zählermiete
 
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Zählermiete
Wer eine eigene Immobilie besitzt oder Wohnraum gemietet hat, benötigt täglich Strom oder Gas um zu heizen, kochen oder elektrische Geräte zu nutzen. Diese verbrauchten Werte können in so genannten Messuhren oder Zählern abgelesen werden. Der Vermieter ist dabei verpflichtet diese Messuhren oder Zählern zu installieren. Er kann diese Geräte auswählen und selber entscheiden ob er sie kauft oder mietet. Der Stromversorger verlangt eine Gebühr für das Ablesen, den Einbau, die Wartung und die Abrechnung des Zählers. Diese Gebühr nennt man Zählermiete. Sie ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Diese Zählermiete wird auch als Verrechnungspreis bezeichnet.

 

 

 
Zählermiete

Wenn der Eigentümer der Immobilie sich für gemietete Zähler entscheidet, hat das den Vorteil, dass er sich nicht um die Eichung der Geräte kümmern muss. Für diese Eichung ist der Eigentümer der Zähler zuständig. Außerdem erfolgt der Austausch der Zähler kostenfrei. Entscheidet sich der Eigentümer dagegen um die Anschaffung eigener Zähler, so ist er selber dazu verpflichtet die Eichfristen einzuhalten. Vor Abschluss längerfristiger Verträge sollte also eine genaue Kalkulation vorgenommen werden. Dabei sollten die anfallenden Gebühren für die Zählermiete mit den Kosten des Ein- und Ausbaus verglichen werden. Ein Vermieter hat generell die Pflicht die Zähler regelmäßig abzulesen und dem Mieter auf Wunsch Einblick in die Daten zu gewähren.

 

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