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Immobilienlexikon Zählermiete |
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Zählermiete
Wer eine eigene Immobilie besitzt oder Wohnraum gemietet
hat, benötigt täglich Strom oder Gas um zu heizen, kochen
oder elektrische Geräte zu nutzen. Diese verbrauchten Werte
können in so genannten Messuhren oder Zählern abgelesen
werden. Der Vermieter ist dabei verpflichtet diese Messuhren
oder Zählern zu installieren. Er kann diese Geräte auswählen
und selber entscheiden ob er sie kauft oder mietet. Der
Stromversorger verlangt eine Gebühr für das Ablesen, den
Einbau, die Wartung und die Abrechnung des Zählers. Diese
Gebühr nennt man Zählermiete. Sie ist unabhängig vom
tatsächlichen Verbrauch. Diese Zählermiete wird auch als
Verrechnungspreis bezeichnet. |
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Zählermiete |
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Wenn der Eigentümer der Immobilie sich für gemietete Zähler
entscheidet, hat das den Vorteil, dass er sich nicht um die
Eichung der Geräte kümmern muss. Für diese Eichung ist der
Eigentümer der Zähler zuständig. Außerdem erfolgt der
Austausch der Zähler kostenfrei. Entscheidet sich der
Eigentümer dagegen um die Anschaffung eigener Zähler, so ist
er selber dazu verpflichtet die Eichfristen einzuhalten. Vor
Abschluss längerfristiger Verträge sollte also eine genaue
Kalkulation vorgenommen werden. Dabei sollten die
anfallenden Gebühren für die Zählermiete mit den Kosten des
Ein- und Ausbaus verglichen werden. Ein Vermieter hat
generell die Pflicht die Zähler regelmäßig abzulesen und dem
Mieter auf Wunsch Einblick in die Daten zu gewähren. |
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