Immobilienlexikon Wohnungswirtschaft
 
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Wohnungswirtschaft
Unter dem Oberbegriff der Wohnungswirtschaft werden sämtliche Personen- oder Interessengemeinschaften und gewerbliche Unternehmen
zusammengefasst, die in irgendeiner Art und Weise mit Immobilien zu tun haben. Dabei kann sowohl der Handel mit Immobilien als auch die Herstellung oder Verwaltung derselben gemeint sein. Weitere Beteiligte der Wohnungswirtschaft sind Verbände, in denen sich bestimmte Personengruppen oder Unternehmen zur Wahrung ihrer jeweiligen Interessen zusammenschließen können.

 

 

 

Wohnungswirtschaft
Beispiele für in der Wohnungswirtschaft vertretene Personen, Unternehmen oder Verbände in Deutschland sind: Makler, Bauherren, Bauunternehmen, Hausverwaltungen, Dachverband Deutscher Immobilienverwalter oder der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

 

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